EuGH verurteilt Deutschland wegen Nitrat-Belastung

Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen Verletzung von EU-Recht verurteilt, weil die Regierung zu wenig gegen Nitrate im Grundwasser unternommen hat.
Titelbild
Cottbus meldete ein Problem mit der Wasserversorgung.Foto: Lino Mirgeler/Symbolbild/dpa
Epoch Times21. Juni 2018

Deutschland hat nicht genug gegen die zu hohe Nitratbelastung in seinen Gewässern unternommen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte am Donnerstag, die Bundesrepublik habe damit gegen die europäische Nitratrichtlinie verstoßen. Demnach hätte Deutschland zusätzliche oder verstärkte Maßnahmen treffen müssen, um seine Gewässer zu schützen. Nitrat gelangt vor allem über das Düngen in der Landwirtschaft ins Wasser. (Az.: C-543/16)

Die EU-Kommission hatte bereits im Jahr 2016 Klage vor dem EuGH eingereicht. Das inzwischen geänderte deutsche Düngerecht änderte nichts am Urteil, da der EuGH eine Vertragsverletzung „anhand der Lage“ beurteilt, in der sich ein Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, wie das Gericht am Donnerstag betonte.

Mit Nitrat belastetes Wasser ist vor allem für Säuglinge gefährlich. Einer kürzlich veröffentlichten Studie zufolge ist die Nitratbelastung in Deutschland trotz der neuen Düngeverordnung weiterhin hoch.

Laut Umweltbundesamt weisen 18 Prozent aller Kontrollstationen für Grundwasser eine erhöhte Belastung aus. Von den Messstellen mit landwirtschaftlich stark genutztem Einzugsgebiet sind es sogar 28 Prozent. (afp)



Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion