Das Tragen eines Kopftuches am Arbeitsplatz kann nach Einschätzung einer Gutachterin des höchsten EU-Gerichts in bestimmten Fällen untersagt werden. In einem Entscheidungsvorschlag an den Europäischen Gerichtshof kommt die Generalanwältin zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot gerechtfertigt sein kann, wenn der Arbeitgeber sichtbare politische, philosophische oder religiöse Zeichen generell verbietet. Geklagt hatte eine Frau muslimischen Glaubens in Belgien. Ihr wurde als Rezeptionistin gekündigt, als sie darauf bestand, künftig mit einem Kopftuch zu arbeiten.
(dpa)
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