EuGH-Urteil zur Speicherung von IP-Adressen auf Internetseiten des Bundes

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (9.30 Uhr), ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, angeblich um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können.
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SymbolfotoFoto: Karl-Josef Hildenbrand/Symbol/dpa
Epoch Times19. Oktober 2016

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verkündet am Mittwoch (9.30 Uhr), ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern seiner Internetseiten speichern darf, um Hacker-Angriffe besser verfolgen zu können. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte den Luxemburger Richtern diese Frage auf die Klage des Kieler Piraten-Politikers Patrick Breyer vorgelegt.

Der Generalanwalt des Gerichtshofs hatte dafür plädiert, dass solche sogenannten dynamischen IP-Adressen unter die Datenschutzrichtlinie fallen sollten, wenn der Internet-Besucher über weitere Daten identifiziert werden könne. Allerdings habe die Bundesregierung ein berechtigtes Interesse, die IP-Adressen zu der Abwehr und Strafverfolgung von Hacker-Angriffen zu nutzen. Der EuGH folgt zumeist den Empfehlungen seiner Generalanwälte. (afp/dk)

 



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