Fall Mollath: Anklage wegen gefälschtem Gerichtsbeschluss

Der 55-jährige Rechtsanwalt muss sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Urkundenfälschung verantworten.
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Gustl Mollath ist eines der bekanntesten Justizopfer in Deutschland.Foto: Armin Weigel/Archiv/dpa
Epoch Times27. April 2016
Mit einem gefälschten Gerichtsbeschluss wollte im Juni 2013 ein Unbekannter die Freilassung Gustl Mollaths aus der Psychiatrie erreichen. Wegen der Sache steht von heute an ein Rechtsanwalt vor dem Wiesbadener Landgericht.

Laut Anklage soll das Papier von einem Faxgerät in der Privatwohnung des Wiesbadener Juristen an eine Klinik in Bayreuth gegangen sein.

Laut dem gefälschten Beschluss des Landgerichts Regensburg sollte die „Vollstreckung der Unterbringung unterbrochen“ werden, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Wiesbaden sagte. Der 55 Jahre alte Anwalt habe sein Faxgerät so manipuliert, dass als Absender die Nummer des Landgerichts Regensburg erschien. Der Plan war damals nicht aufgegangen, die Trickserei wurde erkannt. Der 55-Jährige muss sich wegen versuchter Gefangenenbefreiung und Urkundenfälschung verantworten.

Der Nürnberger Gustl Mollath saß rund sieben Jahre lang gegen seinen Willen in der Psychiatrie, es kam zu einem aufsehenerregenden Wiederaufnahmeverfahren. Im August 2014 spricht das Landgericht Regensburg den 59-Jährigen frei.

(dpa)

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