Familien und das Konjunkturpaket: „Nur ein zaghafter Schritt in die richtige Richtung“

Der Familienbonus und die befristete Mehrwertsteuersenkung, die das Konjunkturpaket der Bundesregierung anlässlich der Corona-Krise beinhalte, seien zwar zu begrüßen, meint Jürgen Liminski in der „Tagespost“. Gerechtigkeit für Familien brächten sie aber noch nicht.
Von 15. Juni 2020

In einer Kurzanalyse für die „Tagespost“ bringt Jürgen Liminski Zweifel daran zum Ausdruck, dass die Familien in Deutschland in ausreichendem Maße vom 130 Milliarden Euro teuren Konjunkturpaket der Bundesregierung profitieren werden.

Die Koalition hatte Anfang des Monats das Maßnahmenpaket beschlossen, um durch die Ankurbelung von Konsum und Investitionstätigkeit der Corona-bedingten Wirtschaftskrise gegenzusteuern.

Konjunkturpaket angesichts Corona-bedingter Einbußen notwendig

Liminski zitiert den langjährigen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß mit dessen Aussage, es sei „unsinnig, einem sterbenden Volk gesunde Haushalte zu hinterlassen“. Insofern sei es grundsätzlich richtig, den Verlusten, die der Corona-Lockdown vor allem für den Mittelstand nach sich gezogen hatte, durch proaktive Maßnahmen gegenzusteuern. Dies umso mehr, als die Familien darunter mittelbar in besonderem Maße zu leiden hatten. Kein Wunder, dass auch CSU-Chef Markus Söder, bislang nicht durch übersteigerten Enthusiasmus für die traditionelle Familie auffällig geworden, über seinen Schatten gesprungen sei.

Anders als Kritiker, die darin lediglich einen symbolischen Akt ohne relevante Wirkung sehen, vermag Liminski dem einmaligen Familienbonus von 300 Euro für rund 16 Millionen kindergeldberechtigte Kinder doch etwas abzugewinnen. Zwar falle dieser bei Jahreseinkommen von über 85.000 Euro nicht ins Gewicht, weil die Entlastung aus dem steuerlichen Kinderfreibetrag in diesem Fall höher sei als Kindergeld plus Bonus.

In diesen Einkommensgruppen zeitige der Zuschuss aber auch keinen Konsumeffekt. Bei Arbeitnehmerhaushalten mit kleinen und mittleren Einkommen oder Hartz-IV-Haushalten wirke er aber durchaus – und werde den Binnenkonsum stimulieren.

Optimierungspotenzial bei Mehrwertsteuer und Kindergeld

Die wesentlich teurere Maßnahme – die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer für rund 20 Milliarden Euro – sei hingegen nicht zu Ende gedacht. Hier hätte man eine dauerhafte Lösung finden können, die kinderreiche Familien entlastet hätte. Immerhin würden diese durch die Verbrauchssteuer besonders stark belastet, die nicht nur bei Konsumausgaben, sondern auch Stromkosten, Wärme, Wasser oder Kleidung anfalle.

Liminski erinnert daran, dass die Mehrwertsteuer, als sie 1968 eingeführt wurde, lediglich bei zehn Prozent lag. In weiterer Folge wuchs sie auf 16 Prozent an, ehe sie 2005 zum Wahlkampfthema wurde und die SPD nach anfänglicher Verweigerung Neu-Kanzlerin Angela Merkel mit drei Prozent sogar eine Erhöhung gönnte, die noch stärker ausfiel, als diese selbst gefordert hatte. Zusammen mit der Kürzung der Bezugsdauer des Kindergeldes und dem Wegfall der Eigenheimzulage habe diese Politik die Familien überdurchschnittlich belastet.

„Die Familie, jene Gruppe ohne Lobby, war gleichzeitig Sparschwein und Melkkuh der Regierungen Merkel“, schreibt Liminski. „Das zeigte sich besonders an der Mehrwertsteuer. Vielfach wurde für Luxus-Waren der Satz verringert, für familienrelevante Waren allerdings höchst selten. So kommt es, dass man heute für Schnuller, Buntstifte, Babyautositze, Schaukelpferde oder ein Spielzeugschaf 19 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen hat, für Hummer, Blumen, Skiliftsitze, Pferdewaren oder ein lebendiges Schaf dagegen stark verringerte Sätze.“

BVG: Familien leisten neben finanziellem auch generativen Beitrag

Während sich die Politik gerne rühme, Familien würden Jahr für Jahr von Maßnahmen profitieren, die im Staatshaushalt mit 200 Milliarden Euro zu Buche stünden, belaufe sich der reale Effekt lediglich auf 45 Milliarden. Auch das Bundesverfassungsgericht habe dies bereits mehrfach bestätigt.

„Das Kindergeld deckt übrigens etwa zu einem Viertel die Lebenshaltungskosten für Kinder“, erklärt Liminski,

was Familien ansonsten von Vater Staat bekommen ist de facto die Rückgabe von Diebesgut. Denn der Staat nimmt verfassungswidrig mehr, als ihm nach dem Existenzminimum zusteht“.

Wie auch die Höchstrichter in Karlsruhe festgestellt hatten, leisten Familien bezogen auf die gesetzliche Sozialversicherung neben einem finanziellen auch noch das, was das BVG einen „generativen Beitrag“ nennt. Dieser besteht darin, überhaupt Kinder zu haben, diese in der Familie zu versorgen und zu erziehen.

Da Kinder conditio sine qua non für die Aufrechterhaltung der gesetzlichen Sozialversicherungssysteme seien, solle, so die Höchstrichter, der generative Beitrag mit dem finanziellen verrechnet werden. Corona habe einmal mehr unterstrichen, wie bedeutsam der generative Beitrag sei.

Familienbund der Katholiken hofft auf Erfolg in Karlsruhe

Seit November des Vorjahres liegt auch eine Klage des Familienbundes der Katholiken in Karlsruhe vor, die auf die Beseitigung von Benachteiligungen der Familien im Bereich der Sozialversicherung zielt. Im kommenden Herbst soll es dazu eine Anhörung geben. Liminski äußert sich zuversichtlich, dass es noch vor der Bundestagswahl im nächsten Jahr auch ein Urteil geben werde.

Ob Rückenwind aus Karlsruhe ausreichen würde, um die Politik zu weitreichenden Maßnahmen zur Förderungen der Familien zu bewegen, bleibt offen.

In Zeiten, in denen auch in den Regierungsparteien namhafte Kräfte beispielsweise im Namen der „Kinderrechte“ den Spielraum von Eltern zugunsten des Staates beschneiden wollen und extreme Öko-Ideologen Kinder als vermeintliche Belastung für das Klima dämonisieren, ist es kein dankbares Wahlkampfthema mehr, sich für die Stärkung der Familie auszusprechen.



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