Fast neun Jahre Haft wegen Betrugs mit Coronatests in Millionenhöhe

Fast 9,7 Millionen Euro – soviel erschlich sich ein 47-Jähriger durch Abrechnungsbetrug mit Coronatests. Dafür gab es beim Berliner Landgericht nun eine Haftstrafe von acht Jahren und neun Monaten.
Ein Corona-Testzentrum in Frankfurt/Main.
Ein Corona-Testzentrum in Frankfurt/Main während der Pandemiezeit.Foto: Andreas Arnold/dpa
Epoch Times27. März 2023

Wegen Abrechnungsbetrugs mit Coronatests in Millionenhöhe hat das Berliner Landgericht einen 47-Jährigen zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Kemal C. wurde am Montag des besonders schweren Betrugs in 67 Fällen schuldig gesprochen. Es handelt sich um die bislang höchste in der Hauptstadt für einen Coronabetrug verhängte Strafe.

In diese wurde jedoch eine frühere Verurteilung zu einer über dreijährigen Freiheitsstrafe wegen Vergewaltigung und Körperverletzung mit einbezogen. Der Betreiber mehrerer Kioske in der Stadt registrierte den Feststellungen der Strafkammer zufolge 18 seiner Läden im Frühjahr 2021 als Coronatestzentren. Für diese ließ er sich zu Unrecht Geld von der Kassenärztlichen Vereinigung auszahlen.

In elf der 18 wurde jedoch überhaupt nicht, in den anderen sieben nur wenig getestet. Insgesamt erlangte C. durch den Betrug fast 9,7 Millionen Euro. „Es ging ihm darum, so viel Geld wie möglich zu kassieren“, sagte der Vorsitzende Richter Carsten Schwanitz.

Bei der Registrierung und Abrechnung der Zentren verwendete C. andere sowie teilweise falsche Personalien. Auch seine 45-jährige Schwester stellte ihm ihre Daten sowie ihre Bankkonten dafür zur Verfügung. Dadurch erlangte sie laut Urteil rund 2,4 Millionen Euro. Gülbeyaz W. wurde deshalb wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt.

Pandemische Notlage ausgenutzt

Der Staat habe in der Pandemie einen unbürokratischen Zugang zu den Tests bereitgestellt, führte Schwanitz in seiner Urteilsbegründung aus. Damit sei C. die Begehung der Tat vielleicht leicht gemacht worden.

Sie sei jedoch „besonders verwerflich“, weil er die pandemische Notlage ausgenutzt habe, „um sich Geld in die eigene Tasche zu stecken“. Über sechs Millionen Euro des insgesamt erlangten Gelds sollen dabei in die Türkei auf das Konto des Vaters der beiden Angeklagten geflossen sein.

Das Gericht blieb bei dem 47-Jährigen unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf eine maximal siebenjährige Freiheitsstrafe.

Bei der Frau beantragten sowohl ihr Anwalt als auch der Anklagevertreter eine Bewährungsstrafe. C. befindet sich seit Ende März 2021 in Untersuchungshaft, seine Schwester wurde Haft-verschont. Der Prozess begann im August vergangenen Jahres. (AFP/mf)



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