FDP-Chef kritisiert Corona-Plan der Regierung: „Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Verfassungsgebot“

"Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Verfassungsgebot", erklärt FDP-Chef Lindner. Diese Unverletzbarkeit der privaten Räume, der Intimsphäre, sei sogar garantiert im Falle der Terrorabwehr. Dahinter steht: SPD-Politiker Karl Lauterbach forderte Kontrollen in privaten Räumen, Hamburgs Innensenator denkt ähnlich und erntet Kritik von der AfD.
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FDP-Chef Christian Lindner.Foto: ODD ANDERSEN/AFP via Getty Images
Epoch Times28. Oktober 2020

FDP-Chef Christian Lindner lehnt vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Mittwoch (28. Oktober) Polizeikontrollen in privaten Wohnungen ab. „Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Verfassungsgebot“, sagte er der „Bild“. Diese Unverletzbarkeit der privaten Räume, der Intimsphäre, sei sogar garantiert im Falle der Terrorabwehr.

Eine solche Politik sei nicht „verhältnismäßig“ und „mit Sicherheit auch nicht verfassungsgemäß“. Sein Appell: „Weiter mit Augenmaß argumentieren“. Auch das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) mahnte unterdessen zu Verhältnismäßigkeit.

Lokale, regionale, zielgerichtete und verhältnismäßige Maßnahmen seien die Gebote der Stunde, teilte das Institut am Mittwoch mit. Ein pauschaler Lockdown würde diese Grundsätze aus wirtschaftsethischer Sicht nicht berücksichtigen.

Der Schutz des Lebens, koste es was wolle, sei weder sinnvoll noch möglich. Der SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach hatte zuvor Corona-Kontrollen auch in Privatwohnungen gefordert.

In einer Beschlussvorlage des Kanzleramts zum Bund-Ländergipfel heißt es, private Feiern „auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel“. Bund und Länder wirkten bei den „verstärkten Kontrollen“ zusammen.

SPD-Politiker Lauterbach fordert Kontrolle in privaten Räumen

SPD-Politiker Karl Lauterbach hatte angesichts der Corona-Infektionszahlen Kontrollen in privaten Räumen gefordert. „Wir befinden uns in einer nationalen Notlage, die schlimmer als im Frühjahr werden kann. Die Unverletzbarkeit der Wohnung darf kein Argument mehr für ausbleibende Kontrollen sein“, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“.

Wenn private Feiern in Wohnungen und Häusern die öffentliche Gesundheit und damit die Sicherheit gefährdeten, müssten die Behörden einschreiten können. Lauterbach griff in dem Zusammenhang NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) an, der sich dagegen ausgesprochen hatte. „Laschet irrt, wenn er solche Superspreading-Events weiterhin tolerieren will“, sagte Lauterbach.

Vor der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) forderte Lauterbach den Beschluss eines „Wellenbrecher-Shutdowns“ von Bund und Ländern.

„Wenn wir einen vollständigen Shutdown samt Schulen, Kitas und Betrieben verhindern wollen, brauchen wir spätestens ab kommender Woche Mittwoch einen zweiwöchigen Wellenbrecher-Shutdown mit einzelnen Ausnahmen, mit dem wir die massive zweite Welle brechen können“, sagte Lauterbach.

Schulen, Kitas und Geschäfte für den lebenswichtigen Bedarf könnten geöffnet bleiben, Betriebe ihre Arbeit so weit wie möglich ins Homeoffice verlagern. Nicht verschiebbare Familientreffen etwa für Beerdigungen könnten mit maximal reduzierter Anzahl von Personen stattfinden.

Auf Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern sollte in dem Zeitraum verzichtet werden, sagte Lauterbach. „So ein Wellenbrecher-Shutdown ist unsere letzte Patrone.“

Hamburg: Innensenator will Wohnungskontrollen

Hamburgs Innensenator Andy Grote spricht sich für Kontrollen von Wohnungen aus. Grote eröffnete bei einer Pressekonferenz am 23. Oktober, dass die Polizei zwar nicht flächendeckend bei den Hamburgern klopfen und kontrollieren werde, „um herauszufinden, ob man sich in der Wohnung mit mehr als zehn Personen aufhält“.

„Dort, wo wir aber Hinweise haben oder wo ein Geschehen in einer Wohnung die Aufmerksamkeit der Polizei erregt, werden wir dem natürlich nachgehen“, sagte der Innensenator. Es gibt zwar Ausnahmen, die maximale Zahl der Teilnehmer muss bei zehn bleiben. Demnach darf man sich in der Familie treffen und Geburtstagsfeiern mit Kindern unter zwölf Jahren abhalten – hier fällt die Zwei-Haushalte-Regel weg. Bei Hochzeiten gilt die Zwei-Haushalte-Regel mit maximal zehn Personen.

Innensenator Andy Grote nannte zu der polizeilichen Kontrolle auch Zahlen. Bisher wurden insgesamt 6.000 Kontrollen durchgeführt, 4.000 davon in der Gastronomie. Dabei wurden 700 Verstöße festgestellt und 50 Betriebe geschlossen.

Kritik von der AfD an Innensenator: Überwachungsstaat

Der AfD Bezirksverband Hamburg-Nord kritisiert Grotes Vorhaben: „Das ist die Ankündigung für einen Überwachungsstaat. Dies sind Eingriffe in die persönlichen Freiheitsrechte jedes einzelnen von uns. Sowas darf nicht passieren“, schreiben sie auf Facebook.

Grundrechte sollten nicht eingeschränkt werden, so die AfD-Politiker, „das nimmt immer mehr Züge eines totalitären Staates an“. (dts/dpa/ks/sza)



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