FDP: Habeck rechnet falsch – 600 Milliarden statt 130 Milliarden für Wärmewende benötigt

Das von Minister Habeck geplante Heizungsgesetz könnte scheitern. In den Ländern besteht Uneinigkeit, die FDP protestiert und die EU könnte es torpedieren.
Heizungen
Eine Gasheizung in einem Heizraum.Foto: iStock
Von 4. Mai 2023

Anfang Juni soll der Bundestag über die vieldiskutierte Novelle zum Gebäudeenergiegesetz abstimmen. Für Bundesumweltminister Robert Habeck ist das auch als Heizungsgesetz benannte Vorhaben ein Prestigeprojekt. Je näher der Termin rückt, umso unsicherer erscheint es, ob es dafür eine parlamentarische Mehrheit geben wird.

Die FDP wirft dem Minister vor, die mit dem Heizungsgesetz verbundenen Kosten deutlich zu niedrig anzugeben. Im Bundesrat gibt es Konflikte in den Ausschüssen: Während vor allem grüne Länderminister das Gesetz sogar noch verschärfen wollen, fordern andere einen Aufschub. Dazu könnte ein mögliches Vorgehen der EU gegen sogenannte fluorierte Gase Habecks Pläne obsolet machen. Diese finden sich nämlich unter anderem in Wärmepumpen – die aus Sicht des Ministers die Schlüsseltechnologie für das Vorhaben darstellen.

Heizungsgesetz als Habecks Prestigeprojekt

Das Heizungsgesetz bezieht sich auf Neu- und Bestandsgebäude. Bereits ab dem kommenden Jahr soll nur noch der Einbau von Heizungen zulässig sein, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Grundsätzlich ist dabei Technologieoffenheit vorgesehen. Immobilienbesitzer können sich einem Wärmenetz anschließen, auf der Grundlage von Solarthermie heizen oder auch Hybridheizungen wählen.

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie auch Gasheizungen verwenden, sofern diese sich perspektivisch zu 100 Prozent auf Wasserstoff umrüsten lassen. In der Praxis dürfte jedoch der Einbau von Wärmepumpen die größte Rolle bei der sogenannten Wärmewende spielen.

Bei irreparabel beschädigten Heizungen soll es Übergangsfristen geben. Immobilieneigentümer über 80 Jahre sollen von der Austauschpflicht ausgenommen sein. Zudem soll es flankierende Fördermaßnahmen vonseiten der öffentlichen Hand für den Heizungstausch geben.

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Umweltausschuss will Wasserstoff-Klausel wieder aus dem Entwurf nehmen

Wie der „Focus“ berichtet, wollen grüne Minister auf Länderebene den mit den Koalitionspartnern vereinbarten Kompromiss nicht mittragen. Sie fordern eine Verschärfung des Heizungsgesetzes. Der Umweltausschuss des Bundesrates, in dem 11 von 16 Ministern den Grünen angehören, will Länder zur Verschärfung der Bestimmungen ermächtigen. Unter anderem soll es bereits zu einem früheren Zielzeitpunkt für einen klimaneutralen Gebäudestand kommen – nämlich bis 2045.

Außerdem sollen nach ihrem Willen vorgesehene Ausnahmen für kleine Häuser wegfallen. Obendrein wollen die grünen Minister die von der FDP in den Entwurf reklamierte Technologieoffenheit in Sachen Wasserstoff kippen. Nach ihrem Dafürhalten solle es nicht einmal mehr bei der Vergünstigung für Hauseigentümer ab 80 Jahren bleiben.

Als Gründe dafür führt man an, dass die Ausnahme den Gleichbehandlungsgrundsatz verletze. Die Optionen zugunsten der Wasserstofftechnologie sollten erst zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen werden. Derzeit seien zudem noch keine ausreichenden Aussagen über Bedarf und Wirtschaftlichkeit von Wasserstoff möglich.

Lang: „Heizungsgesetz wird nicht weiter verschärft“

Die Grünen-Vorsitzende Ricarda Lang wies dieses Ansinnen jedoch in der Sendung „Frühstart“ von „RTL/ntv“ zurück. Weitere Verschärfungen des bestehenden Entwurfes seien nicht geplant. Die Grünen würden allenfalls noch einige soziale Leitplanken in die Vorlage reklamieren. Vor allem bezüglich der finanziellen Unterstützungen für den Umbau soll es eine soziale Staffelung geben.

Weitere Ausschüsse des Bundesrates fordern hingegen Lockerungen im Heizungsgesetz. Wie der „Business Insider“ schreibt, will der Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und Raumordnung das Gesetz erst am 01.01.2027 in Kraft treten lassen. Er hält eine Umsetzung des Vorhabens ab dem nächsten Jahr nicht für umsetzbar, weil es unter anderem an Wärmepumpen und an Handwerkern zum Einbau fehle.

Der Wohnungsausschuss will die Ü-80-Regelung vorverlegen und die Austauschpflicht schon mit dem Renteneintrittsalter außer Kraft gesetzt sehen. Der Wohn- sowie der Innenausschuss befürchten eine „Überlastung von selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern und der Vermieterinnen und Vermieter“. Der Wohnausschuss bringt zudem zum Ausdruck, dass er Bedenken hinsichtlich der Treffsicherheit der Annahmen hat, auf die die Bundesregierung ihre Schätzungen gründet.

Die FDP hatte bereits zuvor Minister Habeck vorgeworfen, falsche Zahlen als Berechnungsgrundlage verwendet zu haben. Sie geht davon aus, dass die zusätzlichen Kosten, die bis 2045 auf die Bürger zukommen, eher bei über 600 Milliarden Euro liegen. Habeck sprach bislang von knapp 130 Milliarden.

Fluorierte Gase „deutlich schädlicher als CO₂“

Wie der „Münchner Merkur“ berichtet, ist in der EU erneut die Debatte um ein mögliches Verbot sogenannter fluorierter Gase aufgeflammt. Diese kommen vor allem als Kältemittel in Wärmepumpen zum Einsatz. Allerdings seien diese nach Einschätzung von Experten Treibhausgase und dabei möglicherweise sogar „deutlich klimaschädlicher als CO₂“.

Ein Verbot der sogenannten F-Gase würde kein automatisches Aus für Wärmepumpen bedeuten. Allerdings sei es erforderlich, diese wegen der Feuergefahr nach draußen zu verlegen. Gerade in Städten könne dies wegen des Platzbedarfs aber häufig zum Problem werden.

In einem gemeinsamen Statement mehrerer Branchenverbände warnen diese vor einem Verbot der F-Gase. Dieses würde „eine beschleunigte und umfassende Einführung von Wärmepumpen in den kommenden Jahren ernsthaft gefährden“.

(Mit Material von dts)



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