„Gefährliche Ratlosigkeit“: FDP kritisiert Vorstoß zum Entzug bestimmter Grundrechte bei Rechtsextremen

Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber ist mit seinem Vorschlag, Rechtsextremen bestimmte Grundrechte zu entziehen, bei der FDP auf Widerspruch gestoßen. Ex-Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sprach von "Ratlosigkeit".
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RechtsextremeFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times19. Juni 2019

Ex-CDU-Generalsekretär Peter Tauber ist mit seinem Vorschlag, Rechtsextremen bestimmte Grundrechte zu entziehen, bei der FDP auf Widerspruch gestoßen. Diese und andere Reaktionen auf den mutmaßlich von einem Rechtsextremen verübten Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zeugten „von einer Ratlosigkeit, die gefährlich ist“, schrieb die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger am Mittwoch in einem Beitrag für das Portal „t-online“.

Leutheusser-Schnarrenberger warnte „vor einer schlichten Rhetorik“. Tauber, der als Verteidigungs-Staatssekretär auch Teil der Bundesregierung ist, gieße mit seinem Vorschlag „Wasser auf die Mühlen der Rechtspopulisten“. Diese unterstellten ohnehin ständig Zensur. „Völlig kontraproduktiv wird der Vorschlag von Peter Tauber dann, wenn Rechtspopulisten sich weiter radikalisieren.“

Auch der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Marco Buschmann, sprach sich gegen den Vorstoß aus. „Man schützt die freiheitliche Rechtsordnung nicht, indem man Freiheitsrechte aufhebt. Die Meinungsfreiheit ist der Kern der liberalen Demokratie“, schrieb Buschmann in einem Beitrag für die Zeitung „Welt“.

Keine „rechten Märtyrer“ schaffen

Der Rechtsstaat verfüge bereits über ausreichende Instrumente. Außerdem sei das von Tauber geforderte Verfahren nach Artikel 18 des Grundgesetzes für größere Fallzahlen ungeeignet. „Angesichts von 24.000 Rechtsextremisten ist in Erinnerung zu rufen, dass nur der Bundestag, die Bundesregierung oder eine Landesregierung antragsberechtigt sind. Die wären alleine schon mit der Prüfung, Beratung und Entscheidung über die Antragstellung quasi lahmgelegt.“ Schließlich wären die Verfahren geeignet, rechte Märtyrer zu schaffen.

Tauber hatte die Anwendung von Artikel 18 am Dienstag in einem Beitrag für die „Welt“ ins Spiel gebracht. „Im Artikel 18 unserer Verfassung ist festgeschrieben, dass derjenige entscheidende Grundrechte… verwirkt, der diese Grundrechte zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht“, schrieb der Ex-CDU-Generalsekretär.

Der Artikel 18 verkörpere „idealtypisch“ die „wehrhafte Demokratie“. Auch wenn der Artikel bisher nicht angewendet worden sei, sei er dennoch ein Instrument „nicht nur gegen Rechtsextreme, sondern auch gegen alle anderen, die sich ebenfalls dem Kampf gegen unsere Freiheit verschrieben haben“. (afp)



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