Flüchtlingsbürgen werden zur Kasse gebeten – bis zu 60.000 Euro sollen die freiwilligen Helfer nachzahlen

Bis zu 60.000 Euro sollen deutsche Flüchtlingsbürgern wegen einer Gesetzesänderung 2016 für ihre Schützlinge nachzahlen.
Epoch Times19. Juli 2018

Stefan Straube-Neumann engagiert sich seit 2014 für Flüchtlinge aus Syrien. Die Aussage von Bundeskanzlerin Angela Merkel „Wir schaffen das!“ inspirierte ihn und er wollte in seinem Rahmen helfen.

Als er 2014 einen Hilfstransport mit Kleidung für Flüchtlinge an der syrisch-türkischen Grenze organisierte, lernte er auch eine syrische Familie kennen, die ihn um eine Bürgschaft bat. „Für die Ausländerbehörde war das damals Routine,“ sagte er in einem Interview mit „FOCUS Online“. „Ich musste nur unterschreiben. Das dauerte drei Minuten.“

Eine Beratung bekam Straube-Neumann nicht. Er war darauf eingestellt, bis zur Anerkennung des Asylstatus für die Familie ca. 10.000 Euro zu zahlen.

Womit er nicht gerechnet hat, war ein kürzlich erhaltenes Schreiben, in dem er aufgefordert wurde, sämtliche öffentliche Mittel für Lebensunterhalt, Versorgung, Wohnung usw. seiner Schützlinge nachzuzahlen, insgesamt 47.500 Euro.

Grund für die Nachzahlung ist eine Gesetzesänderung 2016 laut der jeder Bürge verpflichtet ist, die für die Kosten für Asylanten noch bis zu drei Jahre nach Anerkennung des Asylstatus zu tragen.

500 weitere Bürgen in Minden-Lübbecke und schätzungsweise 7000 Bürgen in NRW sind in unterschiedlich betroffen. Die Nachzahlungen variieren in der Höhe, je nachdem, ob es sich um ein Kind oder Erwachsenen handelt und wie dieser untergebracht wurde.

Bürgen wehren sich

Nach der Aufforderung haben sich Straube-Neumann und die anderen Betroffenen zusammengetan, um der Politik Druck zu machen. Zahlen werden sie das Geld nicht, so sagen sie.

Ein Schreiben an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der den Bürgen Hilfe zugesichert hatte, blieb bislang unbeantwortet. Ebenso die Petition, die an das Land NRW und beim Bund eingereicht wurde.

Nun soll das Bundesverwaltungsgericht klären, ob es legitim ist das Geld zurückzufordern, so Christoph Löhr, Sprecher der Landesarbeitsagentur NRW gegenüber der „WAZ“. „Die Jobcenter können zwar die Erstattungsbescheide verschicken, dürfen aber weder mahnen noch das Geld wirklich einziehen.“

Derzeit befindet sich das Verfahren in der Anhörungsphase. Die Betroffenen können sich nun zu dem Fall äußern, sagt eine Sprecherin des Kreises Minden- Lübbecke.

Laut eines vorherigen Artikels der „WAZ“ kamen bereits zwei Fälle 2017 vor Gericht. Der Ausgang war unterschiedlich. Im ersten Fall klagte ein türkischer Staatsbürger erfolglos, der sich verpflichtet hatte, für den Lebensunterhalt zweier Syrer aufzukommen. Der türkische Mann sollte dem Jobcenter Leverkusen 1.700 Euro für Sozialleistungen erstatten. Nach dem seine Klage abgelehnt wurde, ging er in Berufung.

Im zweiten Fall klagte ein Mann erfolgreich gegen Forderungen des Jobcenters des Kreises Paderborn in Höhe von über 5.000 Euro, woraufhin das Jobcenter in Berufung ging. (nh)



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