Frühere Juristische Direktorin von RBB scheitert mit Klage wegen Kündigung
Das Berliner Arbeitsgericht erklärte ihren Dienstvertrag wegen Ruhegeldregelungen vor dem Renteneintritt am Mittwoch für nichtig. Es sah ein „grobes Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung“ und hielt die Vereinbarung für sittenwidrig.
Der RBB sei als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verpflichtet, betonte das Gericht. Auch die vorsorglich gegen die Ex-Direktorin ausgesprochene außerordentliche Kündigung erklärte es für wirksam. Dafür gebe es mehrere wichtige Gründe.
So habe die Klägerin an einem Vertrag mitgearbeitet, der dem Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft eine mehrjährige bezahlte Freistellung einräume. Sie sei hier ihren Hinweispflichten als Justistische Direktorin nicht ausreichend nachgekommen. Außerdem habe sie eine sogenannte ARD-Zulage für den RBB-Vorsitz der ARD schon bezogen, als der RBB den Vorsitz noch gar nicht innegehabt habe.
Dieses Geld soll sie nun zurückzahlen, Familienzuschläge aber nicht. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Bereits Anfang September entschied das Gericht, dass die fristlose Kündigung des früheren RBB-Verwaltungsdirektors rechtens war. Im April scheiterte die Klage der früheren Intendanzleiterin gegen ihre Kündigung.
Beim RBB war die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger nach vielen gegen sie erhobenen Vorwürfen hinsichtlich Amtsführung und Verschwendung von Gebührengeldern im Sommer 2022 zuerst zurückgetreten und später fristlos entlassen worden. Der Skandal stürzte den Sender in eine Krise. (afp)
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