Früherer BSI-Chef Schönbohm fordert 100.000 Euro Schadensersatz vom ZDF

Der ehemalige BSI-Chef, Arne Schönbohm, verlangt vom ZDF 100.000 Euro Schadensersatz nach einer Sendung von Jan Böhmermann. Dieser hatte ihn ohne Beweise mit dem russischen Geheimdienst in Verbindung gebracht. Ebenfalls strengte Schönbohm eine Klage wegen Mobbings gegen das Innenministerium und Ministerin Faeser an.
Arne Schönbohm, Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI),  bei einem Besuch der Bundesinnenministerin.
Arne Schönbohm, der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), möchte Schadensersatz vom ZDF und verklagt Innenministerin Faeser.Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Von 31. August 2023

Arne Schönbohm, der ehemalige Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), fordert vom ZDF 100.000 Euro Schadensersatz. Das berichtet das Magazin „Bunte“. Bis 2022 leitete Schönbohm die Bundesbehörde, die für die IT-Sicherheit in Deutschland zuständig ist.

Arne Schönbohm war von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) von seinem Amt entbunden worden, nachdem Moderator Jan Böhmermann ihn in seiner Sendung „ZDF Magazin Royal“ bezichtigt hatte, über einen Lobbyverein einer mit dem russischen Geheimdienst verbandelten Firma nahezustehen.

Ohne Beweise Abberufung Schönbohms

In der Böhmermann-Sendung wurde der Behördenchef mit Clownsnase gezeigt und vom Moderator als Cyber-Clown verspottet. Kurz nach der Ausstrahlung der Sendung kamen erste Zweifel an den Vorwürfen Böhmermanns auf. Die Innenministerin trennte sich trotzdem von ihrem Behördenchef, indem sie ihn mit „sofortiger Wirkung“ von seinen Aufgaben entband. Dieser Schritt wurde im BSI damals kritisch aufgenommen. Unter anderem hatte sich der Personalrat irritiert über das Vorgehen der Ministerin geäußert.

Beweise für die Behauptungen gegen Schönbohm hat Moderator Böhmermann zu keiner Zeit vorbringen können. Sechs Monate nach dem Ausscheiden Schönbohms musste auch das Innenministerium kleinlaut in einem Schreiben an den Anwalt des geschassten Behördenchefs zugeben, dass man nach behördeninternen Untersuchungen zu dem Schluss gekommen sei, dass die damaligen Vorwürfe haltlos gewesen seien. Ein Disziplinarverfahren, so hieß es weiter, werde daher nicht eingeleitet.

Wie das Portal „Business Insider“ im Mai berichtete, versuchte das Ministerium im Nachgang die Entscheidung von Faeser mit „fehlendem Vertrauen“ zu rechtfertigen. Als Nachfolgerin berief die Innenministerin Claudia Plattner. Sie hatte zuvor als Generaldirektorin für Informationssysteme bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gearbeitet und gilt als Cybersicherheitsexpertin. Das Bundesamt leitet Plattner seit dem 1. Juli 2023.

Schadensersatz wegen „schwerer Persönlichkeitsverletzung“

Arne Schönbohm ist inzwischen Chef der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung. Wie die „Bunte“ schreibt, beauftragte er nun den Berliner Medienrechtler Markus Henning damit, Schmerzensgeldansprüche gegen das ZDF geltend zu machen. Wegen „schwerer Persönlichkeitsverletzungen“ fordert der Anwalt in seinem Schreiben an den Sender eine Geldentschädigung von 100.000 Euro für Arne Schönbohm. Böhmermanns Sendung, so schreibt der Jurist in seiner Begründung, sei „eine der schmutzigsten Denunzierungen“, die jemals ein öffentlich-rechtlicher Sender begangen hat. Wie der Anwalt gegenüber der „Bunten“ weiter sagt, habe das ZDF durch das „Magazin Royale“ die „Reputation und die tadellose Karriere eines verdienten Staatsdieners“ zerstört. Henning betont weiter, dass Schönbohm sich auch gegen Böhmermann selbst Schadensersatzforderungen vorbehält.

Über die Schadensersatzforderung hinaus, hat der Anwalt das ZDF aufgefordert, zukünftig zu unterlassen zu behaupten, dass Schönbohm bewusst in Kontakt mit Nachrichtendiensten in Russland oder anderen Ländern gestanden habe.

Wie der „Spiegel“ in Berufung auf die „Deutsche Presse-Agentur“ (dpa) berichtet, habe das ZDF auf Anfrage bestätigt, dass dem Sender ein entsprechendes Anwaltsschreiben vorliege. Das ZDF habe die Forderungen aber umgehend zurückgewiesen. Die Forderungen des ehemaligen Behördenchefs dürfte daher voraussichtlich vor einem Gericht entschieden werden.

Klage gegen Faeser wegen Mobbing

Neben dem Schreiben an das ZDF hat Schönbohm über seinen Anwalt am vergangenen Mittwoch auch eine Schadensersatzklage beim Kölner Verwaltungsgericht gegen das Bundesinnenministerium und gegen Innenministerin Faeser persönlich eingereicht. Darüber berichtet die „Bild“ und beruft sich auf eine Richterin beim Verwaltungsgericht in Köln.

Schönbohms Anwalt wirft sowohl dem Ministerium als auch der Ministerin Mobbing vor. Das BMI, heißt es in der Begründung des Anwalts, behandeln den „Kläger so, als sei er nie Präsident des BSI gewesen“. Geräuschlos sei er von seinem Posten verschwunden. Dieses Verhalten stelle sich „in der Gesamtwürdigung als Mobbing durch das BMI und besonders die Ministerin dar“. Auf Anfrage der „Bild“ äußerte sich weder Faeser noch Schönbohm.

 



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