Gegen Asylpolitik: Schachtschneiders Verfassungsbeschwerde kommt nächste Woche

Nächste Woche wird seine Verfassungsbeschwerde gegen Angela Merkels Asylpolitik eingereicht: Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider hat gestern auf einer Pressekonferenz in Berlin die Klage vorgestellt.
Titelbild
Migrant mit einem Bild von Angela Merkel.Foto: Sean Gallup/Getty Images
Epoch Times31. Januar 2016

Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider will die Bundesregierung zu einem Kurswechsel in der Asylpolitik und zur Sicherung der deutschen Grenzen zwingen. Das teilte er Sonntag Vormittag auf einer Pressekonferenz in Berlin mit.

Die Kernanträge seiner Beschwerde sind, die Bundesregierung bzw. die Kanzlerin zu verpflichten, „die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland wirksam gegen die illegale Einreise von Ausländern zu sichern und den illegalen Aufenthalt der Ausländer unverzüglich zu beenden“. Außerdem die „vorläufige Suspendierung und spätere Amtsenthebung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und ihres Stellvertreters Sigmar Gabriel“.

Bürger Deutschlands haben „Recht auf Demokratie“

Um der Dringlichkeit des Handelns gerecht zu werden, wird Professor Schachtschneider einstweilige Anordnung beantragen. Seine Anträge stützt er dabei auf das Recht auf Demokratie, das jedem Bürger Deutschlands aufgrund des Art. 38 Abs. I GG als Grundrecht zusteht. Der Staatsrechtler sieht durch Merkels Willkommens-Politik sieht die Verfassungsidentität Deutschlands in zweifacher Hinsicht gefährdet: Zum einen verletze die Einwanderungspolitik der Bundesregierung das Prinzip, dass Deutschland das Land der Deutschen sei, zum anderen das Prinzip des Rechtsstaats.

Wer aus einem anderen EU-Land komme, der habe in Deutschland oder Österreich, gar kein Recht auf Asyl, klärte Schachtschneider schon beim Neujahrs-Symposium des Studienzentrums Weikersheim in Wien auf. Dieses Prinzip werde jedoch von der deutschen Politik permanent verletzt. Er wies außerdem darauf hin, dass die angebliche Pflicht Europas, Asylsuchende Menschen aufzunehmen, nicht bestehe. Nicht einmal für tatsächlich im Sinne der Genfer Konvention Verfolgte bestehe das Recht, sich das Land auszusuchen. Er kritisierte, dass die deutsche Bundeskanzlerin ihre eigene "Empathie über das Recht setzt", siehe unser Bericht vom 18. Januar.

Die von der Bürgerinitiative „Ein Prozent für unser Land“ angekündigte Verfassungsbeschwerde wird vom Compact Magazin unterstützt. Auch dessen Chefredakteur Jürgen Elsässer und Götz Kubitschek von der Zeitschrift Sezession waren bei der Vorstellung von Schachtschneiders Klage in Berlin dabei. Compact stellte einen 36-minütige Mitschnitt auf Youtube.

Mitschnitt der Konferenz

Stimmung zur Verfassungsklage: Richtig oder falsch?

Nach einer aktuellen Emnid-Umfrage sind die Deutschen zweigeteilt, was eine mögliche Verfassungsklage Bayerns gegen Angela Merkel betrifft. 48 Prozent finden es “richtig”, 47 Prozent aber sagen “nein das ist falsch”.

Mehr dazu unter:

Schachtschneider kündigt Verfassungsklage an: Merkel hat "Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verletzt"



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