Gegen Polizeigewalt: Rot-Rot-Grün schafft neue Beschwerdestelle für Bürger in Berlin

Per Gesetz soll das Land Berlin einen Bürger- und Polizeibeauftragten bekommen. Die Berliner Opposition sieht den nun vorgelegten Gesetzesentwurf von Linken, SPD und Grünen kritisch.
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An der Polizeiwache auf dem Berliner Alexanderplatz.Foto: iStock
Von 27. Januar 2020

Die Einführung eines Bürger- und Polizeibeauftragten für das Land Berlin ist schon jahrelange im Gespräch. Jetzt liegt ein gemeinsamer Gesetzentwurf der in Berlin regierenden Fraktionen von Linken, SPD und Bündnis 90/ Die Grünen dem Landesparlament zur Beschlussfassung vor.

Geplant ist, dass ein zukünftige Bürger- und Polizeibeauftragte das partnerschaftliche Verhältnis zwischen den Bürgern und der Polizei stärkt. Dazu solle er „die Bürger im Dialog mit der Polizei unterstützen“ und darauf hinwirken, dass „begründeten Beschwerden abgeholfen wird“, heißt es im Gesetzentwurf.

Seine Aufgabe ist, sich mit Vorgängen aus dem innerpolizeilichen Bereich zu befassen, die an ihn oder im Rahmen einer Eingabe oder durch sonstige Hinweise herangetragen werden. Der Bürger- und Polizeibeauftragte soll damit als Hilfsorgan des Abgeordnetenhauses bei seiner Ausübung im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle fungieren.

Sowohl die AfD als auch die CDU lehnen eine solche Behörde nicht generell ab. Allerdings sehen sie die Möglichkeit, dass der Gesetzesinitiative ein Generalverdacht gegenüber der Arbeit der Berliner Polizei beiwohnt. Doch die Parteien zeigen die Bereitschaft, ein Gesetz zu unterstützen, was der inneren Sicherheit helfen würde.

„Wir unterstützen alles, was die Polizei in ihren Kernaufgaben, Recht und Ordnung durchzusetzen und für Sicherheit für Berlins Bürger zu sorgen, stärkt“, erklärt der Berliner CDU-Fraktionsvorsitzende und Mitglied des Berliner Innenausschusses, Burkard Dregger, der Epoch Times.

Den Gesetzentwurf in der jetzigen Form wird die CDU-Fraktion ablehnen, erklärt Dregger. Er sieht in den Aufgaben des rot-rot-grünen Bürger- und Polizeibeauftragten eine unnötige Parallelstruktur zum Berliner Abgeordnetenhaus und seiner Funktion. Statt den 20 neuen Personalstellen für diese Behörde wünscht er sich 20 Polizeibeamte mehr auf den Berliner Straßen.

Der Berliner AfD-Sprecher Ronald Gläser weist darauf hin, dass es bereits Stellen gibt, an die sich Bürger wenden können, wenn sie ein Fehlverhalten bei der Polizei sähen. So gäbe es eine Dienstaufsicht, eine Staatsanwaltschaft oder ein Petitionsausschuss, an die man sich wenden könne.

Der innenpolitische Sprecher der FDP, Marcel Luthe, äußert sich ähnlich kritisch wie seine Oppositions-Kollegen. Er hält den von rot-rot-grün geplanten Bürger- und Polizeibeauftragten für „eine vollständige orwellsche Mogelpackung“. Seiner Ansicht nach solle dieser Beauftragte vielmehr dazu dienen den Kontakt zwischen Bürger und Polizei einerseits und dem Parlament andererseits – besonders der Opposition – zu stören.

Polizeibeauftragter kann abgewählt werden

Gewählt wird der Bürger- und Polizeibeauftragte jeweils für sieben Jahre durch das Abgeordnetenhaus mit den Stimmen der Mehrheit seiner Mitglieder. Die Ernennung erfolgt dann durch den Präsidenten des Abgeordnetenhauses mit Ablegung eines Amtseides: „Ich schwöre, mein Amt gerecht und unparteiisch getreu dem Grundgesetz, der Verfassung und den Gesetzen zu führen und meine ganze Kraft dafür einzusetzen, so wahr mir Gott helfe.“ Eine einmalige Wiederwahl ist möglich.

Mitglieder des Abgeordnetenhauses können ihn mit einer Zweidrittel-Mehrheit wieder abwählen. Der Beauftragte kann selbst die Entlassung beantragen oder bei Dienstunfähigkeit sein Amt wieder verlieren.

Laut dem Gesetzentwurf kann das Amt des Bürger- und Polizeibeauftragter als oberste Landesbehörde eingerichtet werden. Der künftige Bürger- und Polizeibeauftragte wird unabhängig, weisungsfrei und nur dem Gesetz unterworfen sein. Er untersteht allerdings der Dienstaufsicht des Präsidenten des Abgeordnetenhauses, soweit seine Unabhängigkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird. Die Stelle soll bewusst beim Landtag angesiedelt sein, um die Unabhängigkeit gegenüber der Landesregierung sicherzustellen.

Die Unabhängigkeit soll zudem dadurch gesichert werden, dass der Bürger- und Polizeibeauftragte „neben seinem Amt kein weiteres besoldetes Amt und kein Gewerbe ausüben und weder der Leitung oder dem Aufsichtsrat oder Verwaltungsrat eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens noch einer Regierung oder einer gesetzgebenden Körperschaft des Bundes oder eines Landes angehören“, heißt es im Gesetzentwurf weiter. Auch entgeltliche außergerichtliche Gutachten sollen tabu sein.

Alle Behörden und der Senat leisten Polizeibeauftragten Amtshilfe

Es ist geplant, dass der Beauftragte Amtshilfe vom Berliner Senat, allen Behörden des Landes Berlin sowie seiner Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes Berlin unterstehen, erhält. Er muss einmal pro Jahr dem Abgeordnetenhaus einen schriftlichen Gesamtbericht über seine Tätigkeit im vorangegangenen Jahr geben.

Auch in Brandenburg wird es künftig einen Polizei-Beauftragten und eine Polizei-Beschwerdestelle für Bürger geben. Darauf haben sich die möglichen Koalitionspartner von SPD, CDU und Bündnisgrünen bei ihren Verhandlungen in Potsdam geeinigt.

In Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits einen Bürgerbeauftragten. In anderen Bundesländern ist deren Einrichtung im Gespräch.



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