Gericht: Mutmaßlicher Islamist hat keinen Anspruch auf Polizeiausbildung

Wer im Internet islamistisches Gedankengut verbreitet, hat keinen Anspruch auf eine Ausbildung zum Polizisten. Entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.
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Gericht (Symbolbild)Foto: MICHAEL DALDER / AFP / Getty Images
Epoch Times10. November 2016

Wer im Internet islamistisches Gedankengut verbreitet, hat keinen Anspruch auf eine Ausbildung zum Polizisten. Ein Polizeianwärter müsse sich „jederzeit durch sein gesamtes Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“ und für deren Erhalt eintreten, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz in Rheinland-Pfalz in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 L 1159/16.KO)

Damit scheiterte der Eilantrag eines jungen Manns, der seine Ausbildung zum Beamten der Bundespolizei erzwingen wollte. Das Gericht wies die Eilklage ab, weil der Mann ein islamistisches Video und entsprechende Dokumente unter seinem Profil in ein soziales Internetnetzwerk eingestellt hatte. Das Video enthielt eine Passage, wonach es eine größere Sünde sei, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Die Bundespolizeiakademie lehnte deshalb seine Einstellung ab.

Laut Urteil muss ein Beamter „jeden Schein der Identifikation mit einem dem freiheitlichen Rechtsstaat zuwiderlaufenden Gedankengut vermeiden“. Bei dem Kläger bestünden berechtigte Zweifel an dessen Verfassungstreue, weil er das Video ins Internet eingestellt und sich von dessen Inhalten nicht distanziert habe. (afp)



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