Geschäftsmodell in Gefahr? – Finanzausschuss einigt sich auf Pflicht zur Meldung von Steuertricks

Ausgerechnet die Branche der Steuerexperten von Anwälten bis Beratern sollen künftig die Steuertricks und -modelle melden, die sie selber zur Minimierung der Steuerlast ihrer Mandanten erdacht haben. Das beschloss der Finanzausschuss zur Umsetzung einer EU-Richtlinie.
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Nach dem Willen der EU-Kommission sollen grenzüberschreitende Steuermodelle, zur Minimierung der Steuerlast, zukünftig durch Steuerexperten gemeldet werden müssen.Foto: Thierry Monasse/dpa
Epoch Times11. Dezember 2019

Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sollen künftig verpflichtet sein, dem Fiskus Steuertricks ihrer Mandanten zu melden. Diese Pflicht gelte aber nur für „grenzüberschreitende Steuergestaltung“, erklärten am Mittwoch nach den abschließenden Beratungen im Finanzausschuss des Bundestags die Unionsabgeordneten Antje Tillmann (CDU) und Sebastian Brehm (CSU). „Eine nationale Anzeigepflicht konnten wir erfolgreich verhindern.“ Der Bundestag berät am Donnerstag abschließend über den Gesetzentwurf.

Hintergrund ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland umsetzen muss. „Mit dem Gesetz wird es möglich sein, frühzeitig auf ungewollte Steuervermeidungspraktiken zu reagieren“, erklärten Tillmann und Brehm. Es zielt vor allem darauf ab, Unternehmen daran zu hindern, die unterschiedlichen Steuergesetze der EU-Mitgliedsländer für sich auszunutzen.(afp)

 



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