Grüne beharren auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte

Derzeit ist der Nachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt, die Union will, dass das so bleibt. In der ARD-Sendung "Bericht aus Berlin" verwies Roth dagegen auf den Schutz der Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes.
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Flüchtlinge in einer "Zeltstadt"Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times29. Oktober 2017

Die Koordinatorin der Grünen für Flüchtlingsfragen bei den Jamaika-Verhandlungen, Claudia Roth, bleibt bei der Maximalforderung ihrer Partei, den Familiennachzug für subsidiär geschützte Geflüchtete wieder einzuführen. Derzeit ist der Nachzug für diese Flüchtlingsgruppe ausgesetzt, die Union will, dass das so bleibt. In der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“ verwies Roth dagegen auf den Schutz der Familie in Artikel 6 des Grundgesetzes und unterstrich die Bedeutung des Nachzugs für die Integration.

„Wie soll sich jemand sicher fühlen, wie soll sich jemand integrieren können, wie soll jemand Deutsch lernen können, wenn er Angst haben muss, um seine Frau, seine Kinder in Damaskus, in Aleppo oder in anderen Ländern.“ Roth hält nichts von einem möglichen Kompromiss bei den Sondierungen, der eine Stichtagsregelung vorsehen könnte. Demnach könnten subsidiär Geschützte, die bereits hier sind, Angehörige nachholen. Neu Ankommende aber nicht. „Ich glaube, man kann Familie nicht quotieren, man kann das Recht auf Familie nicht unter Stichtagen aussetzen“, so Roth. „Wir müssen zeigen, dass wir den humanitären Kompass nicht verlieren.“ (dts)



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