Habeck will Einbau von Öl- und Gasheizungen ab 2024 verbieten

Minister Habeck will den Einbau von Öl- und Gasheizungen in Gebäuden schon ab 2024 untersagen. Dabei fehlt es an den Voraussetzungen für einen Umstieg.
Die Entscheidung für eine neue Gasheizung hält Klimaschutzminister Robert Habeck in der aktuellen Situation für politisch falsch und nicht verantwortbar.
Die Entscheidung für eine neue Gasheizung hält Klimaschutzminister Robert Habeck in der aktuellen Situation für politisch falsch und nicht verantwortbar.Foto: Marijan Murat/dpa
Von 28. Februar 2023

Böse Zungen vergleichen die deutsche Energiewende mit einem Sprung vom Wolkenkratzer ohne Fallschirm in der Erwartung, schon rechtzeitig bis zum Aufprall fliegen gelernt zu haben. Der jüngste Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kann diesen Eindruck der Kritiker weiter verstärken. Einem Referentenentwurf für eine Gesetzesinitiative zufolge soll der Einbau von Öl- und Gasheizungen schon ab dem nächsten Jahr in Deutschland de facto untersagt sein.

Ab 2045 Nutzung fossiler Energieträger vollständig untersagt

Dem Entwurf zufolge, den die „Bild“ erlangt hat, soll ab 2024 nur noch der Verbau sogenannter hybrider Heizsysteme gestattet sein. Neben einer Gasheizung ist bei diesen noch ein weiteres Heizsystem zugeschaltet. Diese Anlagen stoßen zwar weniger CO₂ aus, allerdings sind sie auch wesentlich teurer als herkömmliche Öl- oder Gasheizungen.

Zusätzlich will man nun jedoch vorschreiben, dass die Heizungen, deren Verbau ansteht, Wärme „aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien“ erzeugen. Experten erklärten gegenüber „Bild“, dass in diesem Fall nur noch der Einbau von Fernwärmeanlagen, Wärmepumpen und Biomassekesseln möglich wäre.

Bereits installierte Öl- und Gasheizungen dürften maximal noch 30 Jahre laufen. Eine Heizung, die kaputtgeht, müsste binnen dreier Jahre gegen eine ausgetauscht werden, die den geplanten Anforderungen genügt. Ab 2045 soll die Nutzung fossiler Heizungen endgültig nicht mehr erlaubt sein.

Habeck-Plan würde Heizen teurer und unsicherer machen

Es sind erheblich höhere Kosten, die auf Hausbesitzer und Mieter im Fall der Umsetzung der Habeck-Initiative zukämen. Die Versorgung mit Wärme könnte bereits als solche mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein.

Im Zusammenhang mit der Debatte um die künftige Stromversorgung machte die Bundesnetzagentur deutlich: Neben Ladestationen für E-Autos kommen auch Wärmepumpen zu den möglichen Zielobjekten sogenannter Spitzenglättung. Das bedeutet, dass in Fällen, in denen die Stromnachfrage das vorhandene Angebot deutlich übersteigt, dort die Versorgung temporär gedrosselt würde.

Es ist nicht nur das nicht ausreichend ausgebaute Stromnetz für Wärmepumpen, das Fragen aufwirft. Auch ist Deutschland weit davon entfernt, auf ausreichend Leitungen zurückgreifen zu können, um ein flächendeckendes Fernwärmenetz zu gewährleisten.

Zu guter Letzt warnen Wirtschaftsverbände jetzt schon davor, dass für Montagearbeiten und Gebäudesanierung Zehntausende Fachkräfte fehlen. Bereits jetzt warten Tausende Bundesbürger auf die Montage ihrer zum Teil bereits vor Monaten bestellten neuen Heizung.

Kommunen werden Stromverbrauch live mitverfolgen können

Habeck selbst erklärt, er sehe „am Anfang […] starken Förderbedarf“. Die „Notwendigkeit, klimaneutrale Wärme zu erzeugen“, solle „nicht zu sozialpolitischen Problemen“ führen. Deshalb solle es staatliche Förderprogramme für die Sanierung von Häusern oder den Ersatz von Gasheizungen durch Wärmepumpen geben.

Außerdem sollen ab 2025 alle neuen Heizungen mit einem sogenannten Smart Meter ausgestattet sein. Dies soll Heizungsbesitzern die Kontrolle des eigenen Verbrauchs erleichtern. Allerdings sollen die Einrichtungen auch „fernablesbar“ sein – und so Dritten einen Überblick über den Verbrauch an bestimmten Messstellen erleichtern.

Der Präsident des Eigentümerverbandes Haus & Grund, Kai Warnecke, warnt vor einem möglichen Missbrauch dieser Daten. Kommunen könnten auf die Idee kommen, sie zur Grundlage für Umverteilungsmaßnahmen zu erheben. Oder um im äußersten Fall Verbrauchern den Strom abzustellen.

Widerstand gegen Habeck auch aus der Ampelkoalition

Ein „Bild“-Kommentator bezeichnet Habeck in Anbetracht seines jüngsten Vorstoßes als „gefährlichen Traumtänzer ohne Netz und doppelten Boden“. Immerhin gibt es auch aus den Reihen der Ampelkoalitionspartner Widerstand gegen das Vorhaben. FDP-Wohnbausprecher Daniel Föst erklärte, Habeck habe „manchmal Fantasien, die mit der FDP nicht zu machen sind“. Auch aus der SPD kommen kritische Töne. Bundesbauministerin Klara Geywitz fordert „Nachbesserungen“ an Habecks Gesetzesinitiative.

Laut Daten des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2021 in Deutschland insgesamt etwa 42,8 Millionen Wohnungen. Von diesen Wohnungen werden etwa 70 Prozent (also rund 30 Millionen) mit fossilen Brennstoffen wie Öl oder Gas beheizt. Etwa 12 Prozent (rund 5 Millionen) werden mit erneuerbaren Energien wie Biomasse, Solarthermie oder Wärmepumpen beheizt. Die restlichen 18 Prozent (rund 7,8 Millionen) werden auf andere Weise beheizt, zum Beispiel mit Fernwärme oder Strom.

In neu gebauten Wohnungen war jedoch dem Bundesverband der Energie (BDEW) zufolge im gleichen Jahr die Wärmepumpe auf dem Vormarsch. Sie kommt demnach schon in 43 Prozent der Neubauten zum Einsatz – Tendenz stark steigend. Auf Platz zwei ist jedoch auch in diesem Bereich immer noch die Gasheizung mit einem Anteil von mehr als 26 Prozent.

Neue Energie auf Dauer günstiger – sofern Infrastruktur ausreicht

Langfristig ist davon auszugehen, dass die Beheizung von Häusern und Wohnungen mit erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, Solarenergie und Biomasse die günstigste Lösung sein könnte. Geopolitische Unsicherheiten und politisch motivierte Belastungen wie CO₂-Abgaben werden den Preis für Öl und Gas tendenziell steigen lassen.

Im Gegensatz dazu sinken die Kosten für erneuerbare Energien durch technologische Fortschritte und die Skalierung der Produktion. Wärmepumpen und Solarenergie haben bereits heute niedrigere Betriebskosten als fossile Brennstoffe, und auch Biomasse kann bei sachgerechter Nutzung eine kostengünstige Option darstellen. Voraussetzung für deren effizienten und kostengünstigen Einsatz ist jedoch das Bestehen einer ausreichend ausgebauten Infrastruktur für deren Betrieb.



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