Haft für Corona-Sünder: Neumünster macht erste Zellen für Quarantäne-Brecher frei
Ernst wird die Situation für Quarantäne-Brecher nun in Schleswig-Holstein. Die zentral gelegene Stadt Neumünster soll zur Umsetzung des neuen Pandemie-Gesetzes in dem nördlichen Bundesland Zellen in einer Jugendarrestanstalt zum Einsatz vorbereiten. Dies soll bis zum Jahreswechsel geschehen. Gerade werden pensionierte Vollzugskräfte dafür rekrutiert.
Zunächst soll Platz für sechs Corona-Sünder in den Zellen der Jugendarrestanstalt Moltsfelde bereitgestellt werden, als „Ultima Ratio“, wie Sönke Schulz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Landkreistages für die gemeinsame Koordinierungsstelle „Öffentlicher Gesundheitsdienst“ versicherte und nur nach richterlichem Beschluss, wie Justizsprecher Oliver Breuer beteuerte. Das berichtet die „Hamburger Morgenpost“ unter Berufung auf den Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlag (SHZ).
Im neuen Infektionsschutzgesetz wird Personen, die sich nicht an die Quarantäne-Anordnung halten eine zwangsweise Unterbringung in einem „abgeschlossenen Krankenhaus oder in einer anderen geeigneten abgeschlossenen Einrichtung“ angedroht.
Ob die Anordnung von Quarantäne, wie sie die Pandemiegesetze vorsehen, mit dem Grundgesetz vereinbar ist, daüber gibt es durchaus juristische Zweifel. Der Zusammenschluss „Anwälte für Aufklärung“ gibt in einem von 50 Rechtsanwälten unterzeichneten offenen Brief an, dass es sich im Falle von Quarantäne-Anordnungen um hundert- oder sogar tausendfache „schwere Freiheitsberaubung“ handele, die gerade in Deutschland begangen wird. (sm)
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