Hamburg: Gruppenvergewaltigungs-Prozess neu aufgerollt – Öffentlichkeitsausschluss zum Täterschutz – Opfer (14) wird aussagen
Der Bundesgerichtshof hob im Juli die Urteile des Landgerichts Hamburg vom Oktober 2016 im Fall einer Gruppenvergewaltigung an einer 14-Jährigen in einer Wohnung in Hamburg-Harburg auf. Lediglich der Tathergang blieb bestehen.
Das BGH gab in seiner Revision auch zu bedenken, dass möglicherweise weitere Straftatbestände im ersten Gerichtsurteil nicht berücksichtigt wurden: Herstellen von Jugendpornografie oder lebensgefährliche Aussetzung etwa.
Knapp zwei Jahre nach der Tat müssen nun die Täter erneut vor Gericht erscheinen, wie das „Hamburger Abendblatt“ berichtet.
Am Mittwoch, 10. Januar 2018, wurde der Prozess im von der Polizei abgesperrten Gerichtssaal 378 des Landgerichts erneut aufgerollt. Nachdem im ersten Prozess das Opfer verschwunden und für die Justiz somit nicht greifbar war, wird es diesmal persönlich aussagen.
Öffentlichkeit ausgeschlossen …
Die Hauptverhandlung im Prozess um den „schweren sexuellen Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person“ gegen Bosco P. (23), derzeit Insasse der sozialtherapeutischen Anstalt in Hamburg-Bergedorf, Zivorad S. (18), Alexander K. (18), Dennis M. (15) und Lisa H. (17) wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Die öffentliche Berichterstattung könne zur „Bloßstellung, Verängstigung und Stigmatisierung“ der jugendlichen Angeklagten führen, was die erzieherische Einwirkung auf sie erschweren würde, so die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring laut „Abendblatt“.
Missbraucht und in der Kälte abgelegt
11. Februar 2016, Hamburg-Harburg, Bornemannstraße: Eine 14-Jährige schleicht sich aus einer Jugendwohnung des Jugendamtes, um mit einer angeblichen Freundin, Lisa H. (15) auf eine private Geburtstagsparty des Dennis M. (14) zu gehen. In der Wohnung trinken die Mädchen mit den vier anwesenden Jugendlichen und einem 21-Jährigen Alkohol. Die 14-Jährige ist irgendwann so betrunken, dass sie wehrlos auf einer Couch liegt.
Bald schon machten sich die jungen Serben über die Wehrlose her. Der spätere Hauptangeklagte, Bosco P. (21), fällt über das Mädchen her und vergewaltigt es. Die falsche Freundin filmt das Verbrechen mit ihrem Handy.
Anschließend legen die Täter das noch besinnungslose Opfer leicht bekleidet bei Temperaturen um den Gefrierpunkt im Hinterhof ab. Jemand hört am frühen Morgen das leise Wimmern des Mädchens und findet, nach drei Stunden auf dem Betonboden liegend, die inzwischen mit 35,4 Grad Körpertemperatur in Lebensgefahr schwebende 14-Jährige, betätigt den Notruf. Sie überlebt auf der Intensivstation.
Skandal-Urteil sorgt für öffentlichen Aufschrei
Nach der Ermittlung der Täter kam es im Oktober 2016 zum Prozess vor dem Hamburger Landgericht.
Die Jugendstrafkammer verurteilte die drei jungen Männer im Alter von 14, 16 und 17 Jahren wegen „schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person“ und „gefährlicher Körperverletzung“ zu Jugendstrafen auf Bewährung. Die falsche Freundin (15) erhielt ein Jahr auf Bewährung.
Die vier Jugendlichen hätten die Tat eingeräumt, Reue gezeigt und hätten eine günstige Sozialprognose, begründete der Richter die milden Strafen. Doch Prozessbeobachter widersprechen dieser Einschätzung. Die Angeklagten hätten keine Reue gezeigt und sich im Gerichtssaal sogar wie Filmstars aufgeführt.
Lediglich Haupttäter Bosco P. wurde zu vier Jahren Haft verurteilt. Ihm wurde jedoch mildernd zugestanden, dass er zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss stand.
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