Hausdurchsuchung bei Gauland – Bundestag hebt kurzfristig Immunität auf

Das Wohnhaus von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland in Potsdam wird durchsucht. Laut AfD-Sprecher geht es lediglich um einen Fehler in der Steuererklärung aus dem vorletzten Jahr. Er kritisierte das Ermittlungsverfahren als "ungerechtfertigt und unverhältnismäßig".
Titelbild
Alexander GaulandFoto: Carsten Koall/Getty Images
Epoch Times30. Januar 2020

Der Bundestag hat am Donnerstag die Immunität von AfD-Fraktionschef Alexander Gauland aufgehoben, um Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung zu ermöglichen.

Nach dem Beschluss durchsuchten Polizisten das Wohnhaus des Politikers in Potsdam, wie eine Sprecherin der federführenden Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main der Nachrichtenagentur AFP sagte. Ein Sprecher Gaulands kritisierte das Ermittlungsverfahren als „ungerechtfertigt und unverhältnismäßig“.

Mit dem Beschluss ermöglichte der Bundestag den „Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse“ gegen Gauland, wie es in der angenommenen Vorlage heißt. Die Parlamentarier kamen damit einer Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung nach. Nachfolgend das Papier, das zu dem Beschluss im Bundestag verteilt wurde.

Die Beschlussempfehlung des Immunitätsausschusses war am Donnerstagvormittag kurzfristig auf die Tagesordnung des Bundestages gehoben worden und wurde sofort ohne Debatte abgestimmt. Nach Justizangaben wurden nach der Aufhebung der Immunität Gaulands „Wohnungsanschrift und Meldeanschrift“ in Potsdam untersucht.

Fehler in der Steuererklärung

Ein Sprecher Gaulands sagte in den Ermittlungen. Es gehe um einen „reinen Verwaltungsakt“, es handele sich „lediglich um einen Fehler“ in der Steuererklärung von Gauland. Die Fraktion will am Nachmittag ausführlicher Stellung nehmen.

Wie die „FAZ“ berichtete, geht es bei den Vorwürfen zum einen um die gemeinsame steuerliche Veranlagung mit seiner früheren Ehefrau. Durch fehlerhafte Angaben sollten dort 3000 Euro zu wenig berechnet worden sein.

Der zweite Vorwurf betrifft ein Fehler bei der Verrechnung der Abgeordnetendiäten aus dem Bundestag und dem Brandenburgischen Landtag, in dem Gauland bis zum Jahre 2017 Fraktionsvorsitzender der AfD war. Insgesamt belaufen sich die Fehlbeträge insgesamt um die 6000 Euro.

Immunität von CDU-Politikerin Strenz aufgehoben

Der Bundestag stimmte am Donnerstag noch einem weiteren Antrag auf Genehmigung von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen zu. Dieser betraf die CDU-Politikerin Karin Strenz. Worum es in diesem Fall konkret ging, blieb zunächst unklar. Nachfolgend dazu das auf Twitter veröffentlichte Papier eines Twitter-Nutzers.

Im vergangenen Jahr hatte der Bundestag gegen Strenz eine Geldstrafe von knapp 20.000 Euro verhängt, weil sie als Mitglied der Parlamentarierversammlung des Europarats in einen Skandal um Bestechungsgelder aus der autoritär regierten Kaukasus-Republik Aserbaidschan verwickelt war. (afp/nh)



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