Hells Angels: Berliner Kuttenverbot „hat mit Rechtsstaat nichts zu tun“

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Die Lederjacken mit dem "Hells Angels"-Emblem wurden vergangene Woche in Berlin verboten - basierend auf einem Hamburger Urteil.Foto: AFP / Getty Images
Epoch Times6. Juni 2014

Die Hells Angels haben angekündigt, gegen ein in Berlin verhängtes Verbot ihrer Abzeichen zu klagen.

Vergangene Woche untersagte die Staatsanwaltschaft Berlin dem Mitgliedern des Motorrad-Clubs, Lederjacken mit ihren charakteristischen Abzeichen zu tragen. Die „Kutte“ mit Schriftzug und geflügeltem Totenkopf der Hells Angels sei in der Berliner Öffentlichkeit ab sofort illegal.

Für die Umsetzung wurde den Rockern eine Frist von vier Wochen eingeräumt, solange haben sie Zeit, um Logos und Schriftzüge an den Clubhäusern zu entfernen. Danach drohen ihnen bei einer Mißachtung des Verbots Bußgelder, im Wiederholungsfall Haftstrafen von bis zu einem Jahr.

Symbole einer verbotenen Vereinigung“

Das Verbot beruft sich auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 7. April dieses Jahres. Hier war ein Hamburger Hells Angel für das tragen der Club-Symbole auf einer Jeansweste verurteilt worden – basierend darauf, dass die Hells Angels seit 1983 in Hamburg zu den verbotenen Vereinigungen zählen. Der 49-jährige Thomas K. (alias "Stuttgart Tommi") , hatte das Hamburger Kuttenverbot bewusst ausgetestet, in dem er ein Foto von sich vor dem Michel schoss und mit Absender an die Hamburger Polizei schickte. Er wollte vor allem Rechtssicherheit gewinnen. Das Ergebnis: Die Hells Angels-Kutte ist und bleibt in Hamburg verboten.

Dieses Verbot des „Tragens der Symbole einer verbotenen Vereinigung“ soll nun auch auf Berlin ausgeweitet werden – und das obwohl bisher keiner der sechs Berliner Hells Angels-Clubs juristisch verboten wurde. Insgesamt sind in den Clubs mehr als 400 Mitglieder organisiert.

Der Pressesprecher der Hells Angels kündigte an, dass man gegen das Berliner „Kuttenverbot“ klagen wolle:„Es ist absolut sicher, daß wir dagegen rechtlich vorgehen werden, notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof“, sagte Rudolf Triller („Django“), gegenüber der Zeitung Junge Freiheit. Das Urteil gegen Thomas K. nannte er „reine Willkür“. Mit Rechtsstaat habe das nichts zu tun.

Es darf nicht sein, dass der ganze Club bestraft wird“

Die Entscheidung der Berliner Staatsanwaltschaft setzte „ein falsches Zeichen“, sagt auch der Züricher Hells-Angels-Anwalt Valentin Landmann (63). Zur Schweizer Zeitung Blick sagte er: „Die Staatsanwaltschaft will den Club damit kriminalisieren. Es darf nicht sein, dass für Verbrechen von einzelnen Mitgliedern der ganze Club bestraft wird.“ Die Gesamtheit der Berliner Hells Angels nahm er gegenüber der Zeitung in Schutz:

„In Berlin sind schlimme Dinge passiert, dahinter stand aber nie der Verein“, so Landmann. Man könne die Hells Angels nicht dafür bestrafen, dass sie zu ihren Leuten stünden. „Die Vereinigung ist wie eine Familie, ein fehlbarer Bruder wird nicht einfach auf den Kompost geworfen“, beschrieb Landmann den Zusammenhalt innerhalb des Rocker-Clubs. (rf)



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