Hessen: 35-Jähriger ins Koma geprügelt – Bewährungsstrafe für alle sechs Beteiligten

Sechs junge Männer, die einen 35-Jährigen schlugen und traten, sodass er ins Koma fiel, oder die Beihilfe dazu leisteten, erhielten Bewährungsstrafen. Das Opfer zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht.
Epoch Times17. Dezember 2018

Vor dem Landgericht Darmstadt kam es im Fall des 35-jährigen selbstständigen Hausmeisters aus Egelsbach zur Urteilsverkündung. Er war am Rande einer 90er-Jahre-Party in der Stadthalle in Langen (Hessen) im Sommer 2017 von sechs Jugendlichen schwer verletzt worden.

Alle sechs erhalten Bewährungsstrafen wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung oder Beihilfe. Der Nebenklagevertreter plädierte auf versuchte Tötung. Dafür sah die Staatsanwaltschaft jedoch keine Anhaltspunkte. „Ich kann Sie gut verstehen, dass Sie dies als versuchte Tötung bezeichnen. Der Tötungsvorsatz ist aber nicht haltbar“, erklärt Staatsanwalt Oliver Wilbert an den Nebenkläger gerichtet, bereits am Vortag. „Es ist nicht erkennbar, dass hier eine Hemmschwelle überschritten wurde!“. Das Opfer zeigte sich über das Strafmaß enttäuscht, berichtet die „Offenbach-Post“.

Das „zur Rede stellen“ löste sofort Aggressionen und Gewalt aus

Zwei Gruppen sind sich damals in Langen am Rande einer Tanzveranstaltung in der Stadthalle begegnet. Ein oder zwei Männer pöbelten dann anscheinend die beiden Frauen der anderen Clique an. Der 35-Jährige wollte daraufhin die Personen zur Rede stellen, was bei einigen der angetrunkenen und bekifften Männer sofort Aggressionen und Gewalt auslöste. Der Streit endete für den selbstständigen Hausmeister aus Egelsbach mit einem Krankenhausaufenthalt im Koma liegend, da er einen Schädelbruch erlitten hatte. Die Haupttäter, ein 21-jähriger Eritreer und ein gleichaltriger Langener, erhielten zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung.

Beide hatten das Opfer gegen den Kopf getreten, wobei einer der Tritte wohl den Sturz auf den Asphalt auslöste, bei dem der 35-Jährige, anscheinend schon bewusstlos, mit dem Hinterkopf aufschlug. „Der erste Tritt hat das Opfer wahrscheinlich benommen gemacht, es ist ungebremst mit dem Hinterkopf auf den Boden geknallt. Dieses Geräusch wurde von allen Beteiligten sehr plastisch geschildert“, erklärte der Vorsitzende Richter Jens Aßling in seiner Urteilsbegründung.

Täter trat weiter zu, als das Opfer bereits am Boden lag

Der Eritreer trat weiter zu, als das Opfer schon am Boden lag. Nach Ansicht des Gerichts ist er aber als Einziger vermindert schuldfähig, weil er zur Tatzeit den höchsten Alkoholgehalt im Blut hatte und unter einer Psychose leidet. Für einen 20-jährigen Litauer und zwei 18- und 20-jährige Langener hielt der Richter ein Jahr und neun Monate Jugendstrafe auf Bewährung für angemessen.

Alle vier hatten den 35-Jährigen nacheinander geschlagen. Nur ein 23-jähriger Langener wird nach Erwachsenenstrafrecht und wegen Beihilfe zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Dieser hatte mit einem weiteren Täter den männlichen Begleiter des Opfers aktiv am Eingreifen gehindert.

Zu den Bewährungsstrafen erteilte der Richter Auflagen: Je 1.800 Euro müssen an den Weißen Ring und den Rockenbergverein überwiesen werden. Hinzu kommen noch insgesamt rund 1.000 Stunden gemeinnützige Arbeit.

Außerdem müssen zwei der Verurteilten sich ernsthaft bemühen, eine Ausbildungsstelle anzutreten. Zwei weitere tragen die Kosten des Verfahrens, was den anderen vier dafür erspart bleibt. Der Anwalt des Opfers könnte allerdings noch Schmerzensgeldansprüche zivilrechtlich durchsetzen. Anwalt Markus Kern: „Wir prüfen auch noch, ob wir Rechtsmittel einlegen.“

Opfer zeigt sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht

Das 35-jährige Opfer zeigte sich nach der Urteilsverkündung mehr als enttäuscht, berichtet die Offenbach-Post. Er hätte gerne mehr Gesetzeshärte gespürt. „Auch dass einer Zeugin wegen angeblicher Unwahrheit mit Strafverfolgung gedroht wird, ist unglaublich“, so der Mann.

Die Frau berichtete als Einzige davon, dass dem am Boden liegenden Opfer 20-mal an den Kopf getreten wurde. „Es wurden verschiedene Tatsachen nicht berücksichtigt. So zum Beispiel, dass die Gerichtsmedizinerin erst am vierten Tag im Krankenhaus meine Verletzungen dokumentierte“, erklärte der selbstständige Hausmeister.

Staatsanwalt Oliver Wilbert sieht zwar mehrere Schläge und Tritte gegen den Kopf bestätigt. Die Aussage der Begleiterin, die 20 Tritte gegen den Kopf gesehen hätte, hält er aber für widerlegt: „Dies hätte andere, korrespondierende Verletzungen zur Folge gehabt“, ist der Staatsanwalt der Ansicht, was die Gerichtsmedizinerin Lena Bunzel bestätigte.

Die Angeklagten nahmen das Urteil größtenteils an

Zwei der Verurteilten hätten geringfügige, nicht einschlägige Vorstrafen. Allerdings sah die Staatsanwaltschaft bei allen Angeklagten, bis auf den 23-Jährigen, die gleichen negativen Eigenschaften: erhebliches Aggressionspotenzial, schädliche Neigungen, ein außergewöhnlich brutales Vorgehen.

Die Urteile sind größtenteils rechtskräftig. Nur die Verteidigung des Eritreers schloss eine Berufung nicht aus. (er)



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