Hessen: Flüchtlingsbürgen wehren sich gegen Rückzahlung

In Wiesbaden verschicken die Behörden an die Flüchtlingsbürgen Kostenbescheide. Doch die meisten weigern sich, Rückzahlungen zu leisten und legten Widerspruch ein.
Epoch Times26. November 2018

Der Großteil der Wiesbadener, der für Flüchtlinge gebürgt hat und von der Stadt eine Zahlungsaufforderung erhielt, weigert sich, die Kosten für die Bürgschaft zu übernehmen, berichtet die „F.A.Z.“

Laut Sozialdezernent Christoph Manjura (SPD) wurden gerade während der Hochphase der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 mehr als 500 Bürgschaften in Wiesbaden abgegeben.

Dabei geht es insbesondere um 220 Bürgschaften für  Flüchtlinge, die als Asylbewerber anerkannt wurden und im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II Hilfe zum Lebensunterhalt bekommen.

Zudem geht es um 115 Flüchtlinge, deren Anträge noch anhängig sind, die derweil Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.

Sozialdezernent: „Nur ein Bürge hat bisher gezahlt.“

Den Aussagen des Sozialdezernenten zufolge ist bislang nur ein Bürge den Verpflichtungen nachgekommen und hat gezahlt, nachdem die Stadt begonnen hat Kostenbescheide den Bürgen zuzuschicken.

Der große Rest wehrt sich über einen Anwalt oder hat Widerspruch gegen die Zahlungsaufforderung eingelegt, berichtet der Sozialdezernent, anscheinend mit einem Musterbrief, der im Internet kursiert.

„Offenbar haben die Bürgen Versprechungen geglaubt, wonach übergeordnete Stellen die Kosten tragen würden“, mutmaßt der Dezernent. „Wir haben keine andere Wahl, als das Gesetz anzuwenden.“

Der Sozialdezernent ist sich nicht sicher, ob alle Verwandten und Flüchtlingshelfer bei der Abgabe der Verpflichtungserklärung überblickten, auf was sie sich einlassen und welche Tragweite die Unterschrift hat.

Wenn tatsächlich gebürgt werden musste, so wurden 416 Euro pro Monat berechnet. Das wären nach zwei Jahren 9.984 Euro. Bei einer vierköpfigen Familie sind das nach zwei Jahren 39.936 Euro.

Ob die Bürgen diese Summen tatsächlich zahlen müssen, ist zu einem Politikum geworden.

Das ist ein schwieriges Thema, deswegen steht auch noch nicht fest, wie in diesem Fall weiter vorgegangen wird“,

… heißt es seitens eines Sprechers vom hessischen Innenministerium, das für die Bürgschaften zuständig ist.

Die Landesregierungen von Niedersachsen und Hessen sowie die Bundesregierung würden seit geraumer Zeit nach einer Lösung suchen, so der Sprecher weiter. Erst Mitte November wären Gespräche geführt worden, bei denen auch Vertreter des hessischen Innenministeriums anwesend gewesen sein sollen.

Dabei ging es um eine mögliche Entlastung der Altfälle. „Dabei sind Fortschritte erzielt worden. Es ist jedoch noch keine endgültige Entscheidung gefallen“, sagte der Sprecher. Anscheinend sind die Rechtsauffassungen zwischen den Ländern und dem Bund unterschiedlich.

Sozialdezernent: „Kostenbescheide werden derzeit nicht vollstreckt.“

In Hessen, wie in vielen anderen Bundesländern auch, gab es für syrische Flüchtlinge ein Landesaufnahmeprogramm, um die Menschen vor dem Krieg zu schützen. Die Bürgen gaben dazu sogenannte Verpflichtungserklärungen ab, in denen sie zusagten, den Unterhalt für die Flüchtlinge für eine gewisse Zeit aufzubringen.

Offenbar waren viele Bürgen der Ansicht, sie müssten nur für eine kurze Zeit zahlen, doch der Syrienkrieg zog sich hin. Daraufhin stellten zahlreiche syrische Flüchtlinge einen Asylantrag und blieben nach ihrer Anerkennung in Deutschland. Doch wer bezahlt nun für diese Menschen – der Staat oder die Bürgen?

Im August 2016 wurde ein entsprechendes Bundesgesetz geändert und dies eindeutig festgelegt. Bei den jetzigen Fällen geht es um Bürgschaften vor der Gesetzesänderung. Wenn sich der Flüchtling nicht selbst ernähren kann, dann muss nach der Gesetzesänderung eindeutig der Bürge aufkommen.

In den anderen Bundesländern sieht es ähnlich aus, sodass es bereits Urteile durch Verwaltungsgerichte gibt. Doch sind diese recht unterschiedlich ausgefallen. Daher schaut man seitens der Länder nach Berlin und wartet auf eine finale Entscheidung dazu.

Deshalb werden die Bescheide, laut dem Sozialdezernenten, derzeit nicht vollstreckt. (er)



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