„Hexenjagd”: Abgeordneter Bystron kritisiert „politisch motivierte Verfolgung”

Eine Veranstaltung, eine Rede, ein Winken in die Menge – und eine Anzeige. Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Petr Bystron, der Bundestag hob die Immunität des Abgeordneten auf. Zwei Gerichte stellten klar, dass Winken kein Hitlergruß ist.
Petr Bystron, Bundestagsabgeordneter (AfD)
Petr Bystron, Bundestagsabgeordneter (AfD).Foto: AfD/Pressefoto
Von 10. Oktober 2022

Kürzlich berichtete der Bayerische Rundfunk über ein eingestelltes Strafverfahren am Landgericht München. Die Staatsanwaltschaft hatte den Bundestagsabgeordneten Petr Bystron unter Verdacht genommen, bei einer Rede auf dem Münchner Königsplatz einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Das Landgericht sah das anders – wie schon zuvor das Amtsgericht München.

Keine Anhaltspunkte für Straftat

Die Staatsanwaltschaft hatte sich auf eine Rede Bystrons bei einer AfD-Kundgebung am 5. März 2022 gegen die Corona-Politik der Regierung bezogen. Der Versuch der Staatsanwaltschaft vor dem Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen den außenpolitischen AfD-Sprecher zu erwirken, scheiterte jedoch. Man legte Beschwerde ein und ging zum Landgericht München.

Allerdings sah man auch dort bei dem Parlamentarier keinen hinreichenden Tatverdacht. Ein Strafbefehl gegen Bystron wurde abgelehnt. Es gab nach Ansicht des Gerichts, schrieb der BR, keinen Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Tatsächlich hatte nicht einmal die vor Ort anwesende Polizei einen vermeintlichen Hitlergruß in Bystrons Bewegungen angezeigt. „Offensichtlich wurde die Armbewegung in der Rededynamik nicht als Hitlergruß aufgefasst“, so das Landgericht nach BR-Angaben.

Bystron beklagt „politische Verfolgung“

Petr Bystron zeigte sich erleichtert bezüglich der Gerichtsentscheidung und kündigte auf Facebook Nachforschungen nach den Hintergründen an: „Das Gericht hat lediglich das für jeden normalen Menschen völlig Offensichtliche festgestellt: normales Winken ist kein Hitlergruß. Jetzt werden wir aufarbeiten, warum die Staatsanwaltschaft mit solcher Verve diese Hexenjagd betrieben hatte.“

Gegenüber der Epoch Times erklärte Bystron, dass die Staatsanwaltschaft formal auf eine Anzeige hin gehandelt habe. „Doch solche Anzeigen gab es gegen Karl Lauterbach (auch wegen Hitlergruß) Hunderte, vielleicht sogar Tausende und niemand hatte ermittelt.“

Der Abgeordnete erklärte, dass die AfD Fotos von acht anderen Politikern habe, „mit zum Teil noch eindeutigerer Geste“. Gegen keinen von denen werde ermittelt – „nur gegen die AfD“.

In Bystrons Fall habe es sogar eine Hausdurchsuchung in der Landesgeschäftsstelle der AfD im Zuge der Ermittlungen gegeben. Mehrere Personen seien zudem zum Polizeiverhör geladen worden, „nur weil sie das Video mit der Rede online geteilt hatten“, erklärte Bystron und schlussfolgerte, dass das eine „klar politisch motivierte Verfolgung der Opposition“ gewesen sei.

Bundestag hob Identität auf

Da es sich bei Petr Bystron aber um einen gewählten Bundestagsabgeordneten handelt, konnten die Ermittlungsbehörden nicht so ohne Weiteres direkt gegen ihn vorgehen. Zunächst musste seine Immunität aufgehoben werden. Das tat der Bundestag dann auch.

Laut Bystron hätten die AfD-Mitglieder des Immunitätsausschusses des Deutschen Bundestags dagegen gestimmt. Er habe jedoch alle Mitglieder im Vorfeld angeschrieben und ihnen die Sachlage dargelegt. Bystron erklärte dazu, dass die AfD der Meinung sei, „dass die Immunität exakt hierfür da ist – um die Gesetzgeber vor solcher staatlicher Verfolgung zu schützen“.

Dennoch wurde die Immunität des Bundestagsabgeordneten Petr Bystron auf Basis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München durch den Deutschen Bundestag aufgehoben – und damit der Weg für die Strafverfolgung freigemacht.

Für Petr Bystron werden da alte Erinnerungen wach. Als Jugendlicher flüchtete er 1987 zusammen mit seinen Eltern aus der kommunistischen Tschechoslowakei nach Deutschland, nachdem er Ärger mit der Staatssicherheit bekommen hatte. Sein „Verbrechen“: Der 15-Jährige hatte mit verbotenen Musikkassetten gehandelt. Eine Epoch-Times-Reporterin erfuhr einst von Bystron, dass er von Befehlsempfängern der kommunistischen Partei zusammengeschlagen und aus der Schule geworfen worden war. Damit war seine Zukunft in der damaligen Tschechoslowakei aussichtslos. Heute ist der Diplompolitologe nicht nur Oppositionspolitiker, sondern auch ein großer Kritiker von Sozialismus und Kommunismus.

Staatsanwaltschaft handelte auf Anzeigen hin

Die Staatsanwaltschaft München erwirkte beim Amtsgericht ein Strafbefehlsverfahren. Oberstaatsanwältin Anne Leiding brachte vor, dass „der Abgeordnete Bystron zu den Worten ‚Wir sind die AfD‘ bewusst seinen rechten ausgestreckten Arm in Richtung der Teilnehmer der Kundgebung“ gehoben habe, was einen verbotenen Hitlergruß hätte darstellen können.

Bystron hatte die Vorwürfe am 8. Juli laut BR zurückgewiesen und sprach von einer „politisch instrumentalisierten Staatsanwaltschaft, die vollends ihre Neutralität verloren hat“. Es sei „offensichtlich“ gewesen, dass er keinen Hitlergruß gezeigt habe. Bystron kritisierte zudem, dass die Opposition „mit völlig an den Haaren herbeigezogenen Verfahren“ überzogen werde.

Auf Nachfrage der Epoch Times bei der Staatsanwaltschaft München hin erklärte Oberstaatsanwältin Anne Leiding, dass der Anlass der Einleitung des Verfahrens Anzeigen von Bürgern bei der Polizei waren. Diese seien noch am Veranstaltungstag bei der Polizei eingegangen, inklusive entsprechenden Videomaterials. „Auch Anzeigen von Privatpersonen verpflichten die Staatsanwaltschaft aufgrund des Legalitätsprinzips zur Prüfung des vorgelegten Sachverhalts“, so die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I. Es habe sich aufgrund der Videomitschnitte nicht um eine vage Beschuldigung gehandelt, „sondern es lagen durch Bildmaterial gestützte Fakten vor“. Diese hätten die Staatsanwaltschaft sowie den Ermittlungsrichter des Amtsgerichts München bei Erlass des Durchsuchungsbeschlusses, das Bestehen eines Anfangsverdachts bejahen lassen, so Leiding. Dies, obgleich „letztlich vom Spruchrichter des Amtsgerichts München und der Beschwerdekammer des Landgerichts München I“ es rechtlich anders gewertet worden sei. Damit sei ein „hinreichender Tatverdacht rechtskräftig abgelehnt“ worden. Oberstaatsanwältin Leiding versicherte, dass es zu keinem Zeitpunkt politische Einflussnahmen gegeben habe.

Eine Frage des Blickwinkels?

Im Vorfeld der Prozesse unterstellte die Staatsanwaltschaft Bystron nach Medienangaben, „bewusst“ den rechten ausgestreckten Arm zum Hitlergruß in Richtung Kundgebung gehalten zu haben, wobei es nicht auf eine exakte Ausübung ankomme, wenn die „Grußform der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ für einen objektiven Personenkreis klar als solche erkennbar sei, berichtete die „Süddeutsche Zeitung“ im August nach Angaben der Staatsanwaltschaft.

Den Zeitungsinformationen nach hatte das Amtsgericht München jedoch eine andere Wahrnehmung. Demnach könne man der Staatsanwaltschaft bei seitlichem Blick auf Bystron wohl „durchaus“ beipflichten, frontal betrachtet sei das aber nicht mehr haltbar. Dann sei zu erkennen, dass Bystrons „Außenfläche der Hand nach außen und nicht nach oben zeigt und auch der Daumen nicht angelegt ist“. Auch aus dem Kontext der Rede heraus sei ein Hitlergruß oder eine absichtlich zum Verwechseln ähnliche Bewegung „nicht schlüssig“. Es könnte sich also um eine „bloß zufällige Geste im Rahmen der Rede“ gehandelt haben, anderes sei nicht nachweisbar.

Das „Hitlergruß“-Phänomen

Wie die Staatsanwaltschaft also nach Angaben der Zeitung ausgeführt hatte, unterstellte die Behörde zumindest einem Teil der Zuhörer der Kundgebung, also besagtem objektiven Personenkreis, dass Bystrons Handbewegung für diese klar als Hitlergruß erkennbar gewesen sein soll. Diesen Ansatz könnte man durchaus als spekulativ ansehen. Dennoch führte er zur Aberkennung der parlamentarischen Immunität des Oppositionspolitikers, zu einer Durchsuchung der Landesgeschäftsstelle der AfD in Bayern und Vernehmungen von Menschen, die die Rede als Video in Social Media geteilt hatten.

Wie Bystron eingangs erwähnte, sei gegen Karl Lauterbach kein Hitlergruß-Verfahren nach Anzeige eingeleitet. Dabei könnte man rein visuell betrachtet meinen, dass bei einem auf Twitter veröffentlichten Foto des SPD-Regierungspolitikers die Handhaltung wohl wesentlich eindeutiger gewesen wäre, als bei Bystron – zumindest, wenn man den Ausführungen des Amtsgerichts München im Fall Bystron folgt.

Ähnlich dürfte es bei der Vorzeigeband der linken Politik im „Kampf gegen Rechts“ gewesen sein, bei „Feine Sahne Fischfilet“. Auch hier gibt es ein Foto mit einem vermeintlichen Hitlergruß des Frontsängers der Band – laut Polizei „ein Fake“.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte … manchmal sogar mehr, als die Realität hergibt. Foto: Screenshot Youtube



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