Besondere Härte bei Querdenker-Demos? Geleakter Einsatzbefehl an UN-Sonderbeauftragten geschickt

Laut einem geleakten Papier, wurde für die Einsatzkräfte während der Querdenken-Demonstrationen am 1. August, eine „niedrige Einschreitschwelle“ herausgegeben. Diese „niedrige Einschreitschwelle“ bezieht sich auf die Durchsetzung des Hygienekonzeptes der Stadt Berlin. Galt diese Bestimmung auch bei anderen Großveranstaltungen in jüngerer Vergangenheit in Berlin?
Titelbild
Polizeieinsatz während einer Corona-Demonstration in Berlin.Foto: JOHN MACDOUGALL/AFP via Getty Images
Epoch Times8. August 2021

Während der Querdenker-Demonstrationen am 1. August kam es zu unschönen Szenen. Mehrere Hundert Festnahmen und Platzverweise erfolgten durch die Einsatzkräfte. Einige Polizisten wurden verletzt. Eine noch größere Anzahl Demonstrationsteilnehmer wurde Opfer von Gewalt – ausgeübt durch Polizeikräfte. Inzwischen wurden mehrere Strafanzeigen wegen Körperverletzung gegen Polizisten gestellt.

Die brutale Gewaltanwendung gegenüber Demonstranten hatte sogar den UN-Sonderbreautragten für Menschenrechte, Nils Melzer, auf den Plan gerufen. Melzer’s Eindruck ist, dass in mehreren Fällen von Polizeigewalt für ihn ein Anlass bestünde, eine offizielle Untersuchung einzuleiten.

Warum setzt die Polizei das Hygienekonzept nicht immer durch?

Inzwischen sorgt ein Teil des Einsatzbefehls, den die Polizei am Tag der Querdenker-Demo erhalten hatte, im Internet für Aufsehen. Das geleakte Papier gibt Auskunft darüber, wie die Einsatzkräfte vor Ort mit den Demonstranten umzugehen haben.

Querdenken-Anwalt Ralf Ludwig, der auch den Bewilligungsprozess für die Demonstration am 1. August betreute, veröffentlichte einen Auszug des Papiers auf Telegram.

Eine Passage daraus lautet: „Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus (…) ist bei Verstößen gegen die 3. Sars-CoV-2-InfSchMV, insbesondere die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und das Einhalten vom Mindestabstand, offensiv und bei niedriger Einschreitschwelle einzuschreiten. Gegen Personen, die an verbotenen Versammlungen teilnehmen möchten, sowie gegen erkennbar gewaltbereiten Personen/-gruppen ist sofort konsequent bei niedriger Einschreitschwelle vorzugehen.“

Für den Anwalt stellt sich nun die Frage, ob die „niedrige Einschreitschwelle“ bei Hygienekonzeptverstößen auch bei anderen Veranstaltungen, die kurz davor abgehalten wurden, galt? Und wenn ja, warum sie dort nicht im gleichen Maße umgesetzt wurde wie am besagten 1. August.

Ludwig spielte dabei vermutlich auf den „Christopher Street Day“ am 24. Juli an. Bei der Veranstaltung waren Tausende Menschen in Berlin unterwegs, ohne Abstand zu halten und teils ohne Gesichtsmasken. Die Polizei ist während der gesamten Veranstaltung nicht eingeschritten.

„Christopher Street Day“ am 24. Juli 2021 in Berlin. Foto: STEFANIE LOOS/AFP via Getty Images

„Christopher Street Day“ am 24. Juli 2021 in Berlin. Foto: Carsten Koall/Getty Images

Aus Polizeikreisen gab es widersprüchliche Informationen über den Einsatzbefehl bei der „Christopher Street“-Parade, berichtet „Die Berliner Zeitung“. So hieß es demnach, einerseits sei am 24. Juli eine „hohe Einschreitschwelle“ herausgegeben worden. Aus anderen Quellen wurde verlautbart, dass auch dort der Infektionsschutz von Einsatzkräften konsequent hätte durchgesetzt werden müssen, was aber nicht geschehen ist. Die Polizei bestätigte die Angabe, dass keine „hohe Einschreitschwelle“ gegolten habe.

Einsatzbefehl der Corona-Demo an UN-Sonderberichterstatter geschickt

Unterdessen wurde der Einsatzbefehl vom 1. August an UN-Sonderberichterstatter Melzer weitergeleitet. Rechtsanwalt Markus Haintz, ein anderer prominenter Querdenken-Anwalt, veröffentlichte dazu einen Screenshot auf Telegram.

Auf Anfrage von „RT“ bei der Berliner Polizei, ob das von den Querdenkern veröffentlichte Dokument authentisch sei, heißt es: „Die Polizei Berlin bestätigt keine Echtheit von Schriftstücken, die augenscheinlich dem Verschluss unterliegen und damit nur für den Dienstgebrauch bestimmt sind. Sollte es sich bei dem in Rede stehenden Dokument tatsächlich um eine polizeiliche Unterlage handeln, so wäre es hingegen lediglich ein Auszug des Gesamteinsatzbefehls.“

In Berlin fanden kurz hintereinander sehr unterschiedlich gelagerte Demonstrationen statt, die von Behörden und Richtern sehr unterschiedlich gehandhabt wurden. Während die Anliegen von Antifa und CSD bewilligt wurden, waren viele der regierungskritischen Demonstrationen wegen „Gefährdung der Allgemeinheit“ – durch die Verbreitung der Delta-Variante – und dem Argument, dass Querdenker unzuverlässige Menschen seien und sich nicht an die Corona-Regeln halten würden, verboten worden. (nw)



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