Im Juli wurden 15.199 Asylanträge gestellt – knapp 25 Prozent der Menschen dürfen bleiben
Im Juli 2018 lag die Zahl der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellten förmlichen Asylanträge bei 15.199 (davon 13.194 Erst- und 2.005 Folgeanträge). Das waren 14,7 Prozent mehr als im Vormonat und 9,8 Prozent weniger als im Vorjahresmonat Juli 2017. Die meisten Anträge kamen von Menschen aus Syrien, dem Irak und der Türkei.
Zwischen Januar und Juli 2018 wurden 110.324 förmliche Asylanträge gestellt (davon 96.644 Erst- und 13.680 Folgeanträge), 19.579 weniger (-15,1 Prozent) als im Vorjahreszeitraum.
Hauptstaatsangehörigkeiten im Juli 2018 waren:
Hinweis: Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der jeweiligen Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert.
Entschieden wurde über Anträge von 13.744 Personen
Im Monat Juli 2018 hat das BAMF über die Anträge von 13.744 Personen (Vorjahresmonat: 36.901, Vormonat: 14.792) entschieden.
2.080 Personen (15,2 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 118 Personen (0,9 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 1.962 Personen (14,3 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
1.449 Personen (10,5 Prozent) ist nach § 4 des Asylgesetzes subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU gewährt worden.
Darüber hinaus hat das BAMF bei 476 Personen (3,5 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
Abgelehnt wurden die Anträge von 4.401 Personen (32,0 Prozent). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 5.338 Personen (38,8 Prozent).
Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Juli 2018 bei 57.273 (zum 30. Juni 2018: 52.514; zum 31. Juli 2017: 129.467).
Die Zahlen für das erste Halbjahr 2018
Im Zeitraum Januar bis Juli 2018 wurden insgesamt 110.324 förmliche Asylanträge gestellt (davon 96.644 Erst- und 13.680 Folgeanträge), 19.579 (-15,1 Prozent) weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres (129.903 Anträge).
Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Juli 2018 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:
In den Monaten Januar bis Juli 2018 hat das Bundesamt über die Anträge von 138.449 Personen entschieden, 305.910 weniger (- 68,8 Prozent) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.
21.504 Personen (15,5 Prozent) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.787 Personen (1,3 Prozent), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 19.717 Personen (14,2 Prozent), die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylgesetzes i. V. m. § 60 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
15.542 Personen (11,2 Prozent) erhielten nach § 4 des Asylgesetzes subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 6.639 Personen (4,8 Prozent) Abschiebungsverbote nach § 60 Absatz 5 oder Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes festgestellt.
49.558 Personen wurden abgelehnt
Abgelehnt wurden die Anträge von 49.558 Personen (35,8 Prozent).
Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden dieAnträge von 45.206 Personen (32,7 Prozent).
(ks/pm)
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