„Internationaler Tag gegen Genitalverstümmelung“: TaskForce kritisiert deutsche Politiker

Seit mehr als einer Dekade wird eine Diskussion um Genitalverstümmelung von Mädchen in Deutschland abgelehnt. Dabei ist ein Ende dieser Praxis mit drei Maßnahmen "unmittelbar, nachhaltig, wirksam und messbar möglich".
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Am 6. Februar jährt sich zum achten Mal der „Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung“.Foto: iStock
Von 5. Februar 2020

Am 6. Februar jährt sich zum achten Mal der „Internationale Tag gegen Genitalverstümmelung“. Dieser Tag erinnert an die andauernde Misshandlung von Mädchen und jungen Frauen durch die Verstümmelung ihrer Genitalien. Über vier Millionen Mädchen weltweit könnten allein in diesem Jahr diesem Verbrechen zum Opfer fallen, schätzen die Vereinten Nationen. In Deutschland galten demnach im Jahr 2010 zwischen 25.000 und 50.000 Mädchen aus den betroffenen arabischen und afrikanischen Ländern als akut gefährdet.

Anlässlich dieses Aktionstages werden Regierungsbehörden und Politiker in zahlreichen medialen Äußerungen ein ums andere Mal versichern, wie furchtbar diese Praxis sei. Und dass man alles daran setzen müsse, sie endlich zu beenden. Dabei verhindern sie selbst seit über zwei Jahrzehnten wirksame Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Mädchen. Gleichzeitig spielen sie das Ausmaß dieser Gewalttaten vor unserer Haustür herunter, kritisiert die Menschenrechtsorganisation „TaskForce“.

Als „Beschneidung“ verharmlost

Parlamentarier und Bundesregierung würden die Genitalverstümmelung immer wieder als „Beschneidung“  verharmlosen und eine statistische Erfassung der Genitalverstümmelungen ablehnen. Daher gäbe es keine verlässliche Zahlen über die Zahl der Opfer in Deutschland. In Großbritannien hingegen konnten dank der Statistik pro Jahr bereits tausende Verstümmelungsfälle dokumentiert werden.

Die Organisation wirft den deutschen Politikern vor, dass sie 2013 ohne jede Notwendigkeit den Straftatbestand „weibliche Genitalverstümmelung“ geschaffen habe. In Paragraph 226a StGB heißt es:

  1. Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
  2. In minder schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

„Das Eingangsstrafmaß wurde absichtlich so niedrig angesetzt, dass die Verstümmelungstäter vor einer möglichen Abschiebung geschützt werden“, kritisiert TaskForce.

Politische Korrektheit

Auf der Website der Organisation heißt es, dass Parlamentarier und Bundesregierung seit mehr als einer Dekade eine Diskussion ablehnen. Der Grund:

„weil sie die Wahrung der ´political correctness` priorisieren und sich der starken Täterlobby beugen, die in Migrantenverbänden gut organisiert ist und nicht selten mit Steuergeldern gefördert wird. Die potentiellen Opfer (kleine Mädchen mit Migrationshintergrund) können auf keine Lobby zählen.

Politiker und Bundesregierung offenbaren mit ihrer Fokussierung auf wirkungslose Strategien wie ‚Aufklärungsarbeit‘ ein zutiefst rassistisches Bild der migrantischen Tätergruppen, das ihnen ‚Unschuld aufgrund fehlender Bildung berziehungsweise Kenntnis‘ unterstellt und ihnen die Verantwortung für das Verbrechen an den eigenen Kindern abspricht, während die Empirie das Gegenteil belegt und zeigt: Die Täter sind weder unwissend noch dumm und weder Bildung noch Aufklärung halten sie von dieser spezifischen Misshandlung ihrer Kinder ab.“

Drei Maßnahmen wären notwendig

Ein Ende dieser Gewalt sei „unmittelbar, nachhaltig, wirksam und messbar möglich“, wenn man folgende drei Maßnahmen umsetzen würde:

  • Eine Untersuchungspflicht. Diese sollte auch eine regelmäßige Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr) enthalten.
  • Gesetzlicher Meldepflicht (im Fall bereits verübter als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen).
  • Kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe. Damit sollen Taten in den Herkunftsländern der Eltern effektiv unterbunden werden (in Anlehnung an den Beschluss des BGH aus 2004, XII ZB 166/03).

TaskForce mahnt: „So lange die politischen Entscheider diese Maßnahmen verhindern, tragen sie eine Mitverantwortung für jedes Mädchen, das in unserem Land diesem Gewaltverbrechen zum Opfer fällt.“

 



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