Internetknotenbetreiber klagt in Karlsruhe gegen Datenabgreifen durch den BND
Die Betreiberfirma des weltweit größten Internetknotens in Frankfurt am Main will die derzeitige Praxis des Datenabgreifens durch den Bundesnachrichtendienst (BND) durch eine Klage beim Bundesverfassungsgericht stoppen.
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht eine entsprechende Klage der Firma im Mai abgewiesen hatte, sollten die grundsätzlichen Rechtsfragen nun vom höchsten Gericht in Karlsruhe geklärt werden, teilte der Betreiber DE-CIX Management GmbH am Donnerstag mit.
In dem Rechtsstreit hatte die Betreiberfirma bereits vor dem Bundesverwaltungsgericht geltend gemacht, dass Daten aus einem rein inländischen Knotenpunkt erhoben würden und auch rein inländische Telekommunikation ausgewertet werde. Das Gesetz ermächtige aber nur zur Überwachung von internationaler Telekommunikation. Diese umstrittene Vorgehensweise sei vom Bundesverwaltungsgericht im Verlauf des Verfahrens nicht überprüft worden, bemängelte die Betreiberfirma.
„Die Entscheidung der Klageabweisung durch das Bundesverwaltungsgericht ohne jede inhaltliche Prüfung ist für uns rechtlich nicht hinnehmbar“, erklärte das Aufsichtsratsmitglied der DE-CIX Group AG, Klaus Landefeld. „Deswegen haben wir zum einen als Rechtsbehelf eine Anhörungsrüge gegen das Urteil erhoben und zum anderen Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht.“
„Wir sehen uns gegenüber unseren Kunden daher auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts weiterhin in der Pflicht darauf hinzuwirken, dass eine strategische Fernmeldeüberwachung ihrer Telekommunikation ausschließlich in rechtmäßiger, vom Gesetzgeber vorgesehener Weise stattfindet“, betonte Landefeld. „Dies sehen wir derzeit weiterhin nicht als gewährleistet. (afp)
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