IW: Haushalte mit geringem Einkommen werden 2023 stärker entlastet

Energiepreisbremsen, höheres Kindergeld und Steuererleichterungen sollen die Bürger 2023 entlasten. Das IW prognostiziert einen spürbaren Effekt.
Fordert eine Zeitenwende in der Finanz- und Wirtschaftspolitik: Christian Lindner.
Das IW bescheinigt dem von Bundesfinanzminister Christian Lindner konzipierten Entlastungspaket für 2023 hinreichende Wirksamkeit.Foto: Britta Pedersen/dpa
Von 1. Januar 2023

Nach einem Jahr, in dem explodierende Energiepreise und eine teils zweistellige Inflation Verbraucher belasteten, können Bürger im Jahr 2023 auf Erleichterung hoffen. Davon geht das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) aus. Dessen Experten haben sich mit Details der Entlastungsmaßnahmen und deren zu erwartenden Auswirkungen beschäftigt. Im Ergebnis ziehen sie eine positive Bilanz.

Wohngeldreform in der IW-Berechnung nicht enthalten

Die wesentlichen Elemente des Entlastungspakets der Ampel-Regierung sind dabei Preisbremsen für Strom und Gas, ein höheres Kindergeld und eine kleine Steuerreform. Diese soll vor allem die kalte Progression ausgleichen. Sie beinhaltet einen höheren Grundfreibetrag und veränderte Eckwerte, zudem können Rentenbeiträge künftig vollständig abgesetzt werden.

Das IW hat sich auf diese drei Elemente konzentriert, weil sie sich auf alle Haushalte erstrecken. Dazu kommt beispielsweise noch eine Reform beim Wohngeld – die zwar mehr Geld für mehr Berechtigte vorsieht, aber nur bestimmte Haushalte betrifft.

Prozentual profitieren Geringverdiener am meisten

Eine höhere Inflation wird die Bürger voraussichtlich auch im Jahr 2023 noch begleiten. Auch wird es höhere Sozialversicherungsbeiträge geben. Manche gesetzlichen Krankenkassen erhöhen auch den Zusatzbeitrag.

Dennoch kommen Haushalte im nächsten Jahr günstiger weg, prognostiziert das IW. Prozentual wird die Entlastung bei Menschen mit geringerem Einkommen besonders spürbar ausfallen.

Die Berechnungen des IW gingen von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, einem Strompreis von 50 und einem Gaspreis von 20 Cent pro Kilowattstunde aus. Dabei würde eine Familie mit einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro auf einen Entlastungsbeitrag von 2.418 Euro kommen. Das entspräche 4,0 Prozent des Jahresbruttos.

IW weist auf Restunschärfe hin

Bei einem Jahresbrutto von 90.000 Euro würde der Entlastungsbetrag sogar 2831 Euro betragen, prozentual wären das aber nur 3,1 Prozent. Aber auch ein Alleinerzieherhaushalt mit einem Jahresbrutto von 36.000 Euro könnte auf eine Gesamtentlastung im Umfang von 3,6 Prozent hoffen. Aber auch ein Single mit einem Jahresbrutto von 30.000 Euro kann auf 680 Euro Ersparnis zählen, so das IW.

Dessen Steuerexperte Martin Beznoska weist jedoch darauf hin, dass es trotzdem noch Variablen gibt, die sich nach oben oder unten auswirken können:

Wie viel Entlastung die Preisbremsen bringen werden, hängt vom Preis des jeweiligen Versorgers ab. Im Einzelfall können die Beträge stark variieren.“

Bei einem durchschnittlichen Energieverbrauch auf Basis aktueller Preise würde eine Familie mit einem Jahresbrutto von 60.000 Euro aber rund 1.200 Euro an Energiekosten sparen.



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