Jamaika-Koalition in Schleswig-Holstein: Bleiberecht für junge Zuwanderer soll erhöht werden

Die Jamaika-Regierungskoalition im Landtag Schleswig-Holsteins möchte das Bleiberecht für junge Zuwanderer ausweiten. „Wir wollen eine Lücke im System schließen“, so die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Aminata Touré.
Titelbild
Der Landtag Schleswig-Holsteins möchte das Bleiberecht in Deutschland für geduldete junge Zuwanderer auszuweiten. Foto Andreas Rentz/Getty Images
Epoch Times3. Juli 2018

Die Schleswig-Holsteinische Jamaika-Koalition aus CDU, Grünen und FDP hat angekündigt, das Bleiberecht in Deutschland für geduldete junge Zuwanderer auszuweiten, berichtet der „Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag“.

Zukünftig sollen Asylbewerber bis zum 27. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland bleiben dürfen, statt wie bisher bis zum 21. Bereits im Koalitionsvertrag hatte man sich auf eine Ausweitung verständigt. Allerdings könne eine Änderung des Paragrafen 25b des Aufenthaltsgesetzes nur mit Zustimmung des Bundestages und Bundesrates erfolgen. Der Paragraf 25b regelt die Aufenthaltsgewährung von geduldeten Ausländern, wenn sie sich dauerhaft in die deutschen Lebensverhältnisse integriert haben.

Touré: „Wir wollen eine Lücke im System schließen“

Nach den Plänen der Jamaika-Koalition sollen künftig Ausländer bis 27 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Voraussetzung sei, dass sie seit vier Jahren eine Schule besuchten, einen Schul- oder Berufsabschluss erworben hätten oder sich in Ausbildung oder Studium befänden.

„Manche jugendliche Flüchtlinge, die etwa mit 17 oder 18 Jahren nach Deutschland kommen, können bis zum 21. Lebensjahr schon rein zeitlich diese Vorgaben nicht erfüllen“, sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Aminata Touré der Nachrichtenagentur dpa. „Wir wollen eine Lücke im System schließen“, so Touré weiter.

Außerdem solle sich die Landesregierung laut der Jamaika-Parteien im Bundesrat für eine Kosten-Obergrenze für Zuwanderer bei der Passbeschaffung aus ihrem Herkunftsland einsetzen. Die Gebühr dürfe die Hälfte des monatlichen Einkommens des Zuwanderers nicht übersteigen und ihn in eine soziale Schieflage bringen, fordern die Jamaika-Partner. In der Aufenthaltsverordnung solle daher die Zumutbarkeit entsprechend geändert werden, berichtet SHZ. (er)



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