Journalisten-Verband fordert Stopp der Vorratsdatenspeicherung

Der DJV-Vorsitzende Frank Überall forderte den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses Ansgar Heveling (CDU) in einem Schreiben auf, "gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich auf die sofortige Rücknahme des Gesetzes zu pochen". "Jetzt hat die Bundesregierung noch die Möglichkeit, eine Blamage in Karlsruhe abzuwenden", erklärte der DJV-Chef.
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SymbolbildFoto: PHILIPPE HUGUEN/AFP/Getty Images
Epoch Times6. Februar 2017

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) hat die Bundesregierung aufgefordert, das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung außer Kraft zu setzen. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags halte die Vorratsdatenspeicherung für unvereinbar mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, erklärte der Verband am Montag in Berlin. Das gelte unter anderem für die elektronische Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern, zu denen Journalisten zählen.

Der DJV-Vorsitzende Frank Überall bewertete die Aussagen des Gutachtens als „Vorfestlegung für das Bundesverfassungsgericht“, das demnächst über Verfassungsbeschwerden gegen die Datenspeicherung zu entscheiden habe. Überall forderte den Vorsitzenden des Bundestagsinnenausschusses Ansgar Heveling (CDU) in einem Schreiben auf, „gegenüber der Bundesregierung nachdrücklich auf die sofortige Rücknahme des Gesetzes zu pochen“.

Dem Informantenschutz und der freien und ungehinderten elektronischen Kommunikation von Journalisten würden dann kein weiterer Schaden zugefügt. „Jetzt hat die Bundesregierung noch die Möglichkeit, eine Blamage in Karlsruhe abzuwenden“, erklärte der DJV-Chef.

In dem Gutachten der Bundestagsexperten heißt es der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom Wochenende zufolge, das Gesetz erfülle nicht die EuGH-Vorgabe, dass die Speicherung von Vorratsdaten nur bei Vorliegen des Verdachts einer schweren Straftat zulässig sei. Außerdem müsse die Vorratsdatenspeicherung „auf geografisch eingegrenzte Gebiete beschränkt bleiben“. Schließlich müssten Personen ausgenommen sein, deren Kommunikation dem Berufsgeheimnis unterliege.

Das im Oktober 2015 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern dürfen. Dazu gehören Rufnummern der beteiligten Anschlüsse, Zeitpunkt und Dauer der Anrufe sowie IP-Adressen von Computern.

E-Mails sind ausgenommen, ebenso die Inhalte der Kommunikation. Für Standortdaten, die bei Handy-Gesprächen anfallen, ist eine verkürzte Speicherfrist von vier Wochen vorgesehen. Ermittler sollen auf die Daten im Kampf gegen Terrorismus und schwere Verbrechen zugreifen können.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Dezember die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in der Europäischen Union gekippt. Ausnahmen seien nur bei konkreter Bedrohung der öffentlichen Sicherheit und zur Bekämpfung schwerer Straftaten zulässig, urteilten die Luxemburger Richter. (afp)



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