Kabinett beschließt Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie

Nach der Häufung von Corona-Fällen in Fleischbetrieben will die Bundesregierung wie angekündigt die Regeln für die Branche verschärfen. Der entsprechende Gesetzentwurf von Arbeitsminister Heil wird im Kabinett auf den Weg gebracht.
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Fleischindustrie.Foto: Mohssen Assanimoghaddam/dpa/Symbolbild/dpa
Epoch Times28. Juli 2020

Das Bundeskabinett hat heute die geplanten schärferen Regeln für die Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Ab dem kommenden Jahr dürfen in größeren Betrieben der Branche keine Werkvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigt werden.

Konkret gilt diese Regel laut Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für das Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung. Ausgenommen sind Fleischerhandwerksbetriebe mit maximal 49 Mitarbeitern.

Eingeführt werden sollen außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte und eine Mindestquote für Arbeitsschutzkontrollen. Ab 2026 sollen jährlich mindestens fünf Prozent der Betriebe kontrolliert werden.

Hintergrund des Vorhabens sind die gehäuften Corona-Fälle in Schlachtbetrieben in den vergangenen Monaten. Dadurch waren die schon länger kritisierten Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche mit vielen osteuropäischen Beschäftigten und deren Unterbringung erneut in den Fokus gerückt. Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

Klöckner erleichtert über Ausnahmen für kleinere Betriebe

Bundeslandwirtschaftswirtschaftsministerin Julia Klöckner ist erleichtert über die Ausnahmen für kleinere Betriebe beim geplanten Verbot von Werksarbeitsverträgen in der Fleischindustrie.

Das Verbot werde nur für Betriebe ab 50 Beschäftigten gelten, damit werde das regionale Fleischhandwerk gestärkt, betonte Klöckner nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs am Mittwoch im Bundeskabinett.

Die Ministerin bekannte sich zugleich zu dem von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegten Entwurf. „Mit dem Beschluss heute haben wir der unhaltbaren Praxis des Subunternehmertums in der Fleischwirtschaft einen Riegel vorgeschoben.“ Es werde „klare Verantwortlichkeit statt Kaskaden von Schattenunternehmen“ geben.

Laut Gesetzesentwurf sollen künftig nur noch Angestellte des eigenen Betriebs Tiere schlachten und zerlegen dürfen. Zudem sollen Mindestanforderungen für die Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften auch außerhalb des Geländes eines Unternehmens festschreiben – und zwar nicht allein für die Fleischindustrie, sondern branchenübergreifend. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz soll spätestens Anfang kommenden Jahres in Kraft treten.

Kabinett beschließt heute schärfere Regeln für Fleischbranche

Die Häufung von Corona-Fällen in Schlachtbetrieben hatte zu viel Kritik an den Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche geführt.

Im Bundeskabinett sollen heute nun die geplanten schärferen Regeln für die Fleischwirtschaft, die Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angekündigt hatte, beschlossen werden. Die Branche warnt vor höheren Kosten, von Gewerkschaftsseite kommt dagegen den Wunsch nach noch schärferen Regeln.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Fleischbetriebe – ausgenommen sind kleine Handwerksbetriebe – ab dem 1. Januar 2021 in ihrem Kerngeschäft Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung keine Werksvertrags- oder Leiharbeiter mehr beschäftigen dürfen.

Bei Verstößen drohen Bußgelder. Es wird außerdem eine Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung eingeführt, die Höchstbußgelder bei Arbeitszeitverstößen sollen von 15.000 auf 30.000 Euro verdoppelt werden.

Arbeitsschutzkontrollen

Die Behörden sollen zudem künftig öfter Arbeitsschutzkontrollen in Betrieben durchführen, und es werden Mindestanforderungen für Gemeinschaftsunterkünfte festgelegt. Die letzten beiden Maßnahmen beträfen nicht nur die Fleischbranche, hatte Heil gesagt.

Gerade die Arbeitsbedingungen in Schlachtbetrieben mit Subunternehmern und Sammelunterkünften mit vielen osteuropäischen Beschäftigten stehen seit langem in der Kritik. Der Minister hatte im Mai angekündigt, in der Branche „aufräumen“ zu wollen.

Bei einem Werkvertrag vergeben Unternehmen bestimmte Aufträge und Tätigkeiten an andere Firmen, die sich um die komplette Ausführung kümmern. Laut Gesetzentwurf werden in manchen Unternehmen der Fleischbranche bis zu 100 Prozent Werkvertragsarbeitnehmer im Kerngeschäft Schlachten, Zerlegen, Verarbeitung beschäftigt.

8800 Rechtsverstöße aufgedeckt

Eine Prüfung der NRW-Arbeitsschutzverwaltung hatte zudem nach Ministeriumsangaben im vergangenen Jahr rund 8800 Rechtsverstöße aufgedeckt. Arbeitnehmer arbeiteten teils 16 Stunden am Tag – und vielfach ohne Pause. Lohn wurde für Schutzausrüstung oder Miete einbehalten. Leidtragende waren vielfach osteuropäische Beschäftigte von Subunternehmern.

Die deutsche Fleischwirtschaft hält ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit allein in ihrer Branche für verfassungswidrig. Es sei nicht erklärbar, warum beim Portionieren und Verpacken von Käse künftig anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst, heißt es in einer Stellungnahme zum Gesetzesvorhaben, über die die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet hatte.

Bei einem Verbot würde demnach der Verbraucherpreis um 10 bis 20 Prozent je Kilo und Produkt steigen. Vom Arbeitsministerium heißt es dagegen: „Ein signifikanter Anstieg der Verbraucherpreise insgesamt dürfte auf Grund des Gesetzentwurfs nicht zu erwarten sein.“

Nach dem Kabinettsbeschluss muss das Gesetz noch durch Bundestag und Bundesrat.

Union will Gesetz zum Werkvertragsverbot nachbessern

Die Union hat vor dem für Mittwoch geplanten Kabinettsbeschluss zum Werkvertragsverbot in der Fleischindustrie noch Änderungsbedarf am Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) angemeldet.

Ob das Kabinett den Gesetzentwurf am Mittwoch beschließen kann, sei daher zurzeit noch offen, berichtet die „Rheinische Post“ (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Koalitionskreise.

Die Union kritisiert demnach eine Regelung im Gesetzentwurf, wonach ein Unternehmer in der Fleischbranche seinen Betrieb künftig nur noch im eigenen Namen führen kann.

„Ein Unternehmer muss einen Betrieb oder eine Organisation, in dem oder in der geschlachtet wird, Schlachtkörper zerlegt werden oder Fleisch verarbeitet wird, als alleiniger Inhaber führen.

Die gemeinsame Führung eines Betriebes oder einer Organisation durch zwei oder mehrere Unternehmer ist unzulässig“, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die Zeitung berichtet.

Damit will das Arbeitsministerium verhindern, dass ein Großunternehmer seinen Betrieb in viele Einzelbetriebe zerlegt, um das Werkvertragsverbot zu umgehen.

Denn für kleinere Schlachtbetriebe soll es nicht gelten. Die Union will diese Klausel jedoch nicht mittragen, weil sie die unternehmerische Freiheit auch kleinerer und mittlerer Betriebe einschränken würde.

CDU-Wirtschaftsrat für Blockade von Werkvertrags-Verbot

Der Wirtschaftsrat der CDU fordert die Bundesminister von CDU/CSU dazu auf, bei der Kabinettssitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zum Verbot von Zeitarbeit und Werkverträgen in der Fleischindustrie zurückzuweisen.

„Im Windschatten von Corona und Sommerloch versucht die SPD, ein Verbot von Werkverträgen durchzudrücken“, sagte die Präsidentin des Wirtschaftsrates der CDU, Astrid Hamker, der „Bild“ (Mittwochausgabe). Ausdrücklich wandte sich Hamker gegen eine Berufung auf die Vorgänge beim Fleischverarbeiter Tönnies als Begründung für ein Verbot von Werkverträgen.

„Werkverträge sind eine entscheidende Säule unserer arbeitsteiligen Wirtschaft, die nicht leichtfertig abgeschafft werden sollte.“

Der Wirtschaftsrat beruft sich in seiner Argumentation auf eine Studie des Helmholtz-Zentrums Hamburg-Eppendorf: „Das Coronavirus hat sich weder in den Unterkünften der Werk- und Zeitarbeitnehmer, noch wegen fehlender Mindestabstände in der Fleischwirtschaft ausgebreitet“, sagte Hamker der „Bild“.

Und weiter:“Ansteckungen gab es durch Aerosole über eine Distanz von bis zu acht Metern. Dieses Problem wird durch ein Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit nicht gelöst.“ (dpa/dts/nh)



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