Kein Interesse an Impf-Wirkung? – Anwälte legen erschütternde Bilder vor

Eindrückliche Bilder lassen keinen Zweifel aufkommen: Zumindest in Einzelfällen schadet die neue COVID-Impfung mehr, als sie nützt. Das haben die Anwälte der Bundeswehroffiziere, die sich gegen die bestehende Duldungspflicht wehren, in ihren Schriftsätzen anschaulich dargelegt. Die Frage ist nun, welche Beweise seitens der Bundeswehr vorgelegt werden, um die Nutzung der Impfung zu untermauern.
Titelbild
Ein Bundeswehr-Soldat mit einem Corona-Impfstoffvorrat in einem Airbus A400M der Bundeswehr auf dem Flughafen Kassel am 29. Januar 2022.Foto: JENS SCHLUETER/AFP via Getty Images)
Von 6. Juni 2022

*** Achtung! Dieser Artikel enthält Bildmaterial offener Wunden. ***

Am 7. Juni ist es so weit. Erneut tagt das Gericht in „dem wichtigsten Prozess seit Einführung der Corona-Epidemie“, wie ihn Beate Bahner, Fachanwältin für Medizinrecht, nennt. In dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig wehren sich zwei Bundeswehroffiziere gegen die Duldungspflicht der COVID-Impfung. Sie werden von einem Anwaltsteam vertreten, die aus vier sehr engagierten Rechtsanwälten und einem exzellenten Jura-Professor vertreten wird, schildert Bahner in ihrem Telegramkanal. Jeder der Anwälte habe „viele hunderte Stunden“ in seine Arbeit investiert.

„Und wir haben in vielen Schriftsätzen dargelegt, warum die Pflichtimpfung rechtswidrig und daher aufzuheben ist“, so Bahner. „Die Impfung stellt eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit und das Leben der etwa 200.000 Soldaten dar.“ Mindestens ein Soldat sei durch die Impfung gestorben. Hinzu kämen Dutzende schwere Nebenwirkungen, wobei das Anwaltsteam davon ausgehe, dass es „sehr viele mehr“ als von der Bundeswehr behauptet seien.

Das würden neue Zahlen bestätigen. „Bei der Bundeswehr explodieren die Inzidenzen und die Erkrankungsfälle in erschreckender Weise – und zwar genau seit Beginn der Duldungspflicht Ende November 2021“, erklärt die Medizinrechtlerin.

„Wäre ich Bundesverteidigungsministerin, dann hätte ich die Impfkampagne sofort gestoppt, um nicht noch mehr Soldaten in ihrer Gesundheit zu gefährden“, bekräftigt Bahner. Dass dies noch nicht geschehen sei, verwundere die Anwälte sehr. „Weiß denn die Ministerin nicht, dass auch das Unterlassen einer zwingend notwendigen Handlung rechtlich erhebliche Konsequenzen haben kann?“

In dem für Dienstag anberaumten Prozess werden Vertreter des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des Robert Koch-Instituts (RKI) gehört. Die Anwälte seien schon gespannt, wie sie die „nebenwirkungsfreie und sichere Schutzwirkung“ der COVID-Impfstoffe erklären wollen.

Zweifel am Aufklärungsinteresse der Bundeswehr

Der Rechtswissenschaftler Professor Martin Schwab, der den Prozess unterstützt, hat am 3. Juni einen 28-seitigen Schriftsatz an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig weitergeleitet, welcher der Epoch Times vorliegt. Solange man bei jedem einzelnen Soldaten nicht individuell festgestellt habe, in welchem Umfang er bereits über eine COVID-Immunität verfüge, könne man nicht davon sprechen, dass die „verpflichtende COVID-Injektion“ der Verhütung oder Bekämpfung der Erkrankung diene, kritisiert Schwab.

Er weist auch auf eine Widersprüchlichkeit hin, die der Oberstarzt Professor Kehe vor Gericht vortrug. „Bei 360.000 verabreichten Spritzen will die Bundeswehr lediglich 47 Fälle als Impfnebenwirkung gemeldet haben, darunter einen Todesfall: Vorhofflimmern nach Moderna-Injektion. Der schriftsätzliche Vortrag der Beschwerdegegnerin lautet mittlerweile: 54 gemeldete Fälle von Impfnebenwirkungen bei 480.000 verabreichten Spritzen.“

Neben diesen abweichenden Zahlen gibt es noch die Aussage der Bundeswehr, dass der nach der Impfung Verstorbene nicht obduziert worden sei. „Ein glaubhaftes Interesse an der Todesursache stelle ich mir definitiv anders vor“, schreibt Schwab.

Steigende Inzidenzen nach Impfung

Auch die Interpretation der Corona-Zahlen bei der Bundeswehr wird von dem Rechtsprofessor kritisiert. Diagnosen würden mittels RT-PCR im eigenen Labor gestellt. Aktuell seien es 6.590 Fälle. Ob den dokumentierten Fällen vermehrungsfähige Viren festgestellt worden seien, dazu habe die Bundeswehr keinen schlüssigen Sachvortrag unterbreitet.

Außerdem fordert Schwab von der Bundeswehr konkrete Daten:

„Wie viele dieser 6.590 Fälle symptomatisch erkrankt, wie viele nur positiv getestet und wie viele lediglich als Kontaktpersonen in Quarantäne gesetzt wurden.“

Dazu erklärt der Professor: „Wenn die 6.590 Soldaten, die aktuell wegen Corona ausfallen, tatsächlich alle an COVID-19 erkrankt sind und nicht nur gesund in Quarantäne geschickt wurden, fragt sich, wie ausgerechnet jetzt, da die Truppe zu 94 % durchgeimpft ist, eine so hohe Inzidenz erklärt werden kann. Bereits in der mündlichen Verhandlung hatte ich die Frage gestellt, ob mehr oder weniger als 6.196 Soldaten (das sind 94 % von 6.590) diese Injektion bekommen haben. Darauf bekam ich nur zur Antwort, da ja die meisten Soldaten insgesamt geimpft seien, werde auch die Zahl der geimpften Soldaten bei den aktuell Erkrankten überwiegen.“

Das jedoch würde darauf hinweisen, dass „die Impfkampagne in der Bundeswehr nicht nur nichts gebracht, sondern sogar mehr geschadet als genutzt“ habe.

„Interessiert sich die Bundeswehr nicht für die Wirksamkeit der COVID-Injektionen?“, will Schwab wissen. „Und wie kann die Führung der Bundeswehr eine COVID-Injektion für duldungspflichtig erklären, wenn sie nicht weiß, wie groß das Risiko eines schweren Verlaufs ist?“

„Anekdoten“ über schwere Impfnebenwirkungen

Da die während des Prozessverlaufs durch den renommierten Reutlinger Pathologen Professor Arne Burkhardt vorgetragenen schweren Verläufe nach einer COVID-Impfung von der Bundeswehr als „Anekdoten“ gewertet wurden, präsentiert Schwab weitere dramatische Fälle mit Bildmaterial.

Diese zeigen unter anderem einen 27-jährigen Mann, der 24 Stunden nach der ersten BioNTech-Dosis schmerzhafte Schwellungen extremen Ausmaßes hatte. Nach zwei Tagen eiterte die Stelle, sodass das gesamte Gewebe am Hautrücken offen lag. [1]

Auszug aus dem Schriftsatz von Professor Martin Schwab an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG 1 WB 5.22 und 1 W-VR 3.22) vom 3. Juni 2022. Foto: Barry et al. (2022); doi.org/10.3390/vaccines10010087; (CC BY 4.0)

Ein weiteres Beispiel zeigt den Fuß einer 87-jährigen Frau, die aufgrund der ersten BioNTech-Spritze von einer zweiten Dosis Abstand nahm. Ihr Fuß schwoll extrem an, färbte sich dunkel und eiterte. Erst nach acht Wochen waren die Symptome abgeklungen. [2]

Auszug aus dem Schriftsatz von Professor Martin Schwab an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG 1 WB 5.22 und 1 W-VR 3.22) vom 3. Juni 2022. Foto: Hoshina, Orita (2022); doi.org/10.1111/1346-8138.16309

Eine 32-Jährige mit einer Krankheitsvorgeschichte (u. a. Psoriasis, drei mögliche Schwangerschaftsverluste im ersten Trimester und chronischer Durchfall) hatte nicht so viel Glück, wie das von dem Rechtswissenschaftler vorgelegte Bildmaterial zeigt. Aufgrund einer Gefäßerkrankung, die nach einer Moderna-Injektion auftrat, bildete sich eine Nekrose am linken Oberschenkel; mit anderen Worten: Das Fleisch faulte bei ihr im Laufe mehrerer Monate während der ärztlichen Folgebehandlungen. (Quelle: Godbe et al., Case Report: Idiopathic Subcutaneous Thrombotic Vasculopathy, https://doi.org/10.3389/fmed.2022.843793)

Auszug aus dem Schriftsatz von Professor Martin Schwab an das Bundesverwaltungsgericht Leipzig (BVerwG 1 WB 5.22 und 1 W-VR 3.22) vom 3. Juni 2022. Foto: Godbe et al. (2022); doi.org/10.3389/fmed.2022.843793; (CC BY 4.0)

Zu diesen und weiteren Einzelfällen von schweren Impfnebenwirkungen schreibt Schwab in seinem Schriftsatz: „Einen Menschen, der noch einen letzten Rest von Empathie besitzt, können diese Berichte, die nur ein Auszug aus den vielen Fallbeschreibungen sind, nicht unbeeindruckt lassen. Wie viele ‚Anekdoten‘ dieser Art benötigen die Herren, die uns am 2.5.2022 gegenüber saßen und am 7./8.6.2022 erneut gegenüber sitzen werden, denn noch, bis sie ihren moralischen Kompass wiederfinden?“

Unter Berufung auf all die vorgetragenen Fälle von schweren Nebenwirkungen steht für Schwab fest: „Es ist nach alledem daran festzuhalten, dass sich eine Pflicht der Soldaten, die COVID-Injektionen zu dulden, weder rechtlich noch medizinisch begründen lässt.“

Quellen:

[1] Barry et al. (2022); doi.org/10.3390/vaccines10010087

[2] Hoshina, Orita (2022); doi.org/10.1111/1346-8138.16309

[3] Godbe et al. (2022); doi.org/10.3389/fmed.2022.843793



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