Keine Frist für die Wahl des neuen Thüringer Ministerpräsidenten

Für die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten gibt es in Thüringen - im Gegensatz zu anderen Bundesländern - keine Frist. Sollte Ramelow auch im dritten Wahlgang nicht gewählt werden, bliebe er weiter geschäftsführend im Amt - eine Minderheitsregierung ohne Legitimation des Parlaments. 
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Ministerpräsident Bodo Ramelow winkt seinen Anhängern zu bei der Wahlparty der Linken in Erfurt.Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times29. Oktober 2019

Wie geht es nach der Wahl in Thüringen weiter? Ungeachtet des Verlusts der rot-rot-grünen Mehrheit will sich Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) im neuen Landtag „zügig“ zur Wiederwahl stellen. Nach dem Sieg der Linken, die am Sonntag klar stärkste Kraft wurde, sieht Ramelow den Auftrag zur Regierungsbildung eindeutig bei sich.

Bis wann muss das Parlament zusammentreten?

Das neue Landesparlament muss sich spätestens am 26. November konstituieren. In der Regel wird in der ersten Sitzung der neue Landtagspräsident oder die -präsidentin gewählt.

Keine Frist zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten

Für die Wahl des neuen Ministerpräsidenten gibt es in Thüringen – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – keine Frist. Mit der Konstituierung des Landtags enden die alte Wahlperiode und die reguläre Amtszeit der Regierung.

Diese ist dann einschließlich des Ministerpräsidenten laut Landesverfassung vorerst weiter geschäftsführend im Amt, bis es Nachfolger gibt. In der Regel beantragt der Ältestenrat, in dem alle Fraktionsspitzen vertreten sind, die Wahl auf die Tagesordnung zu setzen.

Wie wird der neue Ministerpräsident gewählt?

Die Wahl des Ministerpräsidenten regelt Artikel 70 Absatz 3 der Landesverfassung. In den ersten beiden Wahlgängen benötigt der Kandidat die absolute Mehrheit der Mitglieder des Landtags – das wären im neuen 90-köpfigen Parlament mindestens 46 Stimmen.

Nach dem Verlust ihrer Mehrheit haben die bisherigen Regierungsfraktionen von Linken, SPD und Grünen nur 42 Sitze. Auf der anderen Seite haben CDU, FDP und AfD zusammen 48 Sitze.

Im dritten Wahlgang reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gewählt ist laut Landesverfassung, „wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält“. Über deren Auslegung gab es in der Vergangenheit unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Nach Ansicht der Landtagsverwaltung ist der Kandidat gewählt, der mehr Ja- als Neinstimmen erhält. Sie stützt sich dabei auf ein Gutachten von 2014.

In einem weiteren Gutachten für das Justizministerium kam der Düsseldorfer Verfassungsrechtler Martin Morlok ebenfalls 2014 zu einem anderen Schluss.

Aus seiner Sicht zählen nur die Jastimmen. Bei mehreren Kandidaten gewinnt demnach derjenige mit den meisten Stimmen, ohne Gegenkandidat würde damit Ramelow eine einzige Jastimme zur Wahl verhelfen.

Eine Minderheitsregierung unter Ramelow bei drei Wahlgängen

Der Ältestenrat wird sich im Vorfeld der Wahl darum bemühen, sich auf eine Regelung zu verständigen. Es könnte aber auch darauf hinauslaufen, dass eine Fraktion vor das Thüringer Verfassungsgericht zieht. Sollte Ramelow auch im dritten Wahlgang nicht gewählt werden, bliebe er weiter geschäftsführend im Amt – eine Minderheitsregierung ohne Legitimation des Parlaments.

Die Hürden für eine Neuwahl sind hoch

Die Hürde dafür ist recht hoch. Die Landesverfassung sieht in Artikel 50 Absatz 2 eine vorzeitige Neuwahl vor, wenn der Landtag auf Antrag von einem Drittel seiner Mitglieder und mit der Mehrheit von zwei Dritteln seine Auflösung beschließt.

Ist der Antrag auf Auflösung des Parlaments erfolgreich, muss die vorzeitige Neuwahl innerhalb von 70 Tagen stattfinden. (afp)



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