Kinderrechte im Grundgesetz? Petition fordert Ablehnung des Gesetzentwurfs

"Kinderrechte sind im Grundgesetz geregelt und eine Veränderung wird in der Praxis deshalb keine Verbesserung, nur Verunsicherung schaffen“, sagte CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel auf einer Podiumsdiskussion des "Berliner Kreises".
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Brauchen Kinder gesonderte Kinderrechte?Foto: iStock
Von 17. Februar 2020

„Kinderrechte im Grundgesetz – klingt sympathisch und harmlos“, heißt es in einer Petition des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom 15.12.2019“. Die Petenten weisen darauf hin, dass bereits das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss von 1968 festgehalten habe:

Das Kind ist ein Wesen mit eigener Menschenwürde und dem eigenen Recht auf Entfaltung seiner Persönlichkeit im Sinne der Artikel 1 Absatz 1 und Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz.“

Darauf aufbauend sei später betont worden, dass mit dem Grundgesetz bereits auch jedes Kind über „ein Recht auf eine möglichst ungehinderte Entfaltung seiner Persönlichkeit und damit seiner Anlagen und Befähigungen“ verfügt.

Eine verfassungsrechtliche Schutzlücke bestehe aus diesem Grund nicht. Vielmehr schütze das Grundgesetz Kinder bereits heute in vorbildlicher Weise. Die Kinder seien unter der Geltung des Grundgesetzes kraft ihres Menschseins selbstverständlicher Träger der verfassungsrechtlich verbürgten Grundrechte.

Kinder und Jugendliche werden durch die im Grundgesetz verankerten Grundrechte bereits geschützt. Das besagt auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, das der Epoch Times vorliegt. Ungeachtet dessen, wird immer noch über das Thema debattiert.

Kinderrechte als Thema einer Podiumsdiskussion

„Kinderrechte sind im Grundgesetz geregelt und eine Veränderung wird in der Praxis deshalb keine Verbesserung, nur Verunsicherung schaffen“, sagte CDU-Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel.

Sie moderierte laut „kath.net“ die Berliner Podiumsdiskussion zum Thema „Kinderrechte im Grundgesetz zusätzlich festzuschreiben – inwiefern kann dies das bisher ausgewogene Verhältnis zwischen den Rechten des Kindes, der Eltern und des Staates verändern?”. Die Veranstaltung wurde vom „Berliner Kreis“ organisiert, einer wertkonservativen Vereinigung von CDU- und CSU-Bundes- und Landespolitikern.

Die Kinderrechtskonvention gebe nicht vor, Kinderrechte in die Verfassung zu schreiben, sagte Pantel, die zugleich Sprecherin des „Berliner Kreises“ ist. Klar sei, dass die Kinderrechtskonvention schon seit Jahren an verschiedenen Stellen auf unterschiedlichen Ebenen in unser Recht einwirke.

„Deshalb gibt es keinen zwingenden Grund, Kinderrechte in unserer Verfassung zusätzlich festzuschreiben“, sagte die CDU-Politikerin. Anstatt Gesetze zu verändern, sollte man sich lieber um die Schulung von Richtern, Erziehern und Lehrern kümmern.

Elternpflichten und -rechte geschwächt

Wenn Kinderrechte im Grundgesetz aufgenommen würden, hätte der Staat eine neue Aufgabe und mehr Einfluss auf die Erziehung. Das sagte Professor Dr. Gregor Kirchhof, Lehrstuhl an der juristischen Fakultät Augsburg.

In diesem Fall müsste der Staat die Kinderrechte explizit fördern, was zu einer Kollision mit dem Elternrecht führen würde. Als Beispiel führte Kirchhof an: Ein Kind will zu einer Demonstration. Die Eltern hingegen sind dafür, dass das Kind zur Schule geht. In diesem Fall könnte der Staat eingreifen und für die Interessen des Kindes entscheiden. Im Endeffekt würden die Rechte und Pflichten der Eltern gegenüber ihren Kindern geschwächt.

Die Journalistin und Publizistin Birgit Kelle vertrat die Auffassung, dass Eltern besser als der Staat wüssten, wie sie ihre Kinder zu erziehen haben. Daher sei auch keine Verschiebung der Kompetenzen von Eltern zum Staat notwendig. Der Staat habe schon genug Befugnisse. Zudem fügte sie an, dass man zuerst das Recht auf Leben diskutieren müsse.

Kinderrechte und die Auflösung der Familie

Der ehemalige Verfassungsrichter Professor Udo Di Fabio formulierte im Jahr 2002 im Rahmen einer ähnlichen Debatte: „Der Ruf nach dem Staat führt zum Eindringen der öffentlichen Gewalt in diese privat abgeschirmte Sphäre, führt à la longue zu einer Vergesellschaftung der familiären Gemeinschaft.“

Damit auch in Zukunft freie Menschen sich in Solidarität beistehen und die Werte des Grundgesetzes bejahen, damit aus Kindern selbstbewusste und moralisch kompetente Bürger werden, brauche es die Lebensgemeinschaft der Ehe, da sie die konzeptionell und tatsächlich geordnete Grundlage für die Erweiterung zu der mit Kindern bereicherten Familie sei.

Die Petition „Ablehnung des Gesetzentwurfs zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vom 15.12.2019“ läuft noch bis zum 5. März. Bislang haben 7.400 Menschen die Petition unterzeichnet.

 



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