Klimapaket der Regierung: Steuer auf Flüge bis 2500 km wird um 74 Prozent teurer

Am Mittwoch (16.10.) soll das Bundeskabinett Gesetzentwürfe zum Klimapakt beschließen. Geplant ist neben anderem, die Mehrwertsteuer auf Bahntickets auf 7 Prozent zu senken – und die Regierung hofft, dass die Deutsche Bahn diese Preissenkung auch an ihre Kunden weitergibt. Möglich sind auch weitere Verschärfungen.
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Airport Frankfurt.Foto: iStock
Epoch Times15. Oktober 2019

Bei der Umsetzung des umstrittenen Klimapakets der Regierung geht es jetzt ins Detail: An diesem Mittwoch soll das Bundeskabinett Gesetzentwürfe des Finanzressorts zu steuerrechtlichen Neuregelungen vor allem im Verkehrs- und Gebäudesektor beschließen. Zudem stehen Eckpunkte des Umweltressorts zum Einstieg in die CO2-Bepreisung in diesen Bereichen auf der Tagesordnung der Ministerrunde, wie am Dienstag weiter aus den beteiligten Ministerien verlautete.

Mit den neuen Steuerregeln solle Bahnfahren billiger und Flugreisen teurer werden, hieß es dazu aus dem Finanzministerium. Die Mehrwertsteuer auf Fernverkehrstickets der Bahn soll wie angekündigt zum Jahreswechsel von derzeit 19 Prozent auf sieben Prozent sinken. In Regierungskreisen wurde erneut die Erwartung geäußert, dass die Deutsche Bahn dies auch an ihre Kunden weitergibt.

Flugreisende müssen im Gegenzug etwas tiefer in die Tasche greifen. Die Luftverkehrssteuer soll ab April für Flüge bis zu 2500 Kilometer um 74 Prozent auf 13,03 Euro steigen, für Mittelstrecken bis 6000 Kilometer um 41 Prozent auf 33,01 Euro und für Fernflüge auf 59,43 Euro.

Die erwarteten Mehreinnahmen liegen mit 740 Millionen Euro über den erwarteten Mindereinnahmen bei den Bahntickets von etwa 500 Millionen Euro. Der stärkere Anstieg bei Kurzstrecken solle zur Vermeidung besonders von Inlandsflügen beitragen, hieß es.

Höhere Pendlerpauschale

Pendler mit weiterer Anfahrt zur Arbeit sollen ab 2021 für zunächst sechs Jahre eine höhere Entfernungspauschale steuerlich geltend machen können. Ab dem 21. Entfernungskilometer steigt der Satz von 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer.

Arbeitnehmern, die aufgrund zu niedriger Einkünfte nicht von dem Steuerrabatt profitieren, soll stattdessen eine Mobilitätsprämie ausgezahlt werden, die sich am Eingangssteuersatz orientiert. Dies betrifft laut Finanzministerium gut 200.000 Menschen.

Energetische Sanierung und die Steuererklärung

Als ein Problemfall der CO2-Minderung gilt neben dem Verkehr auch der Gebäudesektor. Kosten für energetische Sanierung sollen ab 2020 zu 20 Prozent verteilt auf drei Jahre von der Steuerschuld abgezogen werden können und zwar bis zu einer Obergrenze der Kosten von 200.000 Euro.

Um trotz aller – durch neue Gesetzespläne der Regierung noch verstärkte – Hindernisse beim Ausbau der Windkraft dennoch zusätzliche Standorte ausweisen zu können, soll dies für Kommunen attraktiver werden. Sie sollen Grundstücke von Windkraftanlagen mit einer höheren Grundsteuer belegen können. Damit sinkt allerdings zugleich die Rendite der Anlagen.

Entscheidung über CO2-Bepreisung

Entscheiden soll das Kabinett auch über Eckpunkte des Umweltressorts zur CO2-Bepreisung. Für Emissionen in den Bereichen Verkehr und Gebäude soll ab 2021 zunächst ein fester Einstiegspreis von zehn Euro pro Tonne emittiertes CO2 gelten, bis 2025 steigt der Preis auf 35 Euro.

Danach soll es für diese Sektoren einen nationalen Emissionshandel mit einer Preisspanne von zunächst zwischen 35 und 60 Euro geben.

Wissenschaftler und Umweltverbände halten dies allerdings für viel zu wenig, um die deutschen Klimaziele erreichen zu können. Grundlage der geplanten Kabinettsbeschlüsse ist das am 20. September zwischen Union und SPD vereinbarte Maßnahmenpaket zum Klimaschutz. (afp)



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