Koalition mit neuem Gesetzentwurf: Mehr Steuergeld für die Parteien
Die Parteien sollen schon bald deutlich mehr staatliche Zuschüsse erhalten, als es im Parteiengesetz vorgesehen ist. CDU und SPD haben dafür einen entsprechenden Gesetzesentwurf erstellt, der noch diese Woche im Bundestag eingebracht werden soll. Das Papier liegt der „Süddeutschen Zeitung“ vor, die darüber berichtet.
Die Summe der zusätzlichen Steuergelder soll 25 Millionen Euro insgesamt betragen. Die im Parteiengesetz geregelte absolute Obergrenze der staatlichen Teilfinanzierung von Parteien aus Steuermitteln wird damit für das Jahr 2018 von 165 auf 190 Millionen Euro angehoben werden. Nach Angaben aus Koalitionskreisen hätten auch die übrigen Bundestagsfraktionen dem Entwurf zugestimmt.
Parteien finanzieren sich in Deutschland sowohl aus selbst erwirtschafteten Mitteln sowie Spenden einerseits und aus staatlichen Zuwendungen andererseits. Zuschüsse des Staates dürften die von der Partei selbst erwirtschafteten Mittel jedoch nicht überschreiten, führt die Süddeutsche weiter aus. Damit soll die Unabhängigkeit der Parteien gewahrt bleiben.
Seit 2013 erhöht sich die absolute Obergrenze jedes Jahr im Rahmen einer in § 18 des Parteiengesetzes geregelten Dynamisierung. Im Jahr 2017 stieg die Obergrenze im Vergleich zu 2016 um 4 Millionen auf 165 Millionen. Das entsprach 2,5 Prozent.
Die neuerliche Erhöhung um 25 Millionen kommt jedoch einem Zuwachs von 15 Prozent gleich. Zur Begründung heiße es aus der Koalition, dass durch die Digitalisierung der Aufwand für Kommunikation und Sicherheit deutlich gestiegen sei.
Oppositionsparteien hätten von nichts gewusst
Die Oppositionsparteien erklärten am Mittwoch, dass es vorher keinerlei Gespräche dazu im Parlament gegeben habe. „Es gab hierzu keinerlei Gespräche mit uns“, erklärte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Britta Haßelmann.
Dieses Hauruckverfahren zur Änderung des Parteiengesetzes hat allein die Koalition zu verantworten.“
Der Entwurf solle so schnell durch den Bundestag gebracht werden, dass eine ernsthafte Befassung mit dem Parteiengesetz „nicht möglich“ sei.
Demokratische Parteien sind in unserer lebendigen Demokratie auf eine gute finanzielle Ausstattung angewiesen“, erklärte Haßelmann weiter. Das Vorgehen der großen Koalition aber sei „wirklich ungeheuerlich“.
Auch der Ehrenvorsitzende der FDP-Fraktion, Hermann Otto Solms, erklärte, der Gesetzentwurf komme „überraschend“. Es habe „kein parteiübergreifendes Gespräch zwischen den Bundestagsfraktionen“ gegeben. Solms erklärte zugleich, die im Gesetzentwurf vorgebrachten Argumente für eine Erhöhung der absoluten Obergrenze seien „durchaus gut begründet“.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan Korte, erteilte dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form eine Absage.
Wir wären nur gesprächsbereit, wenn gleichzeitig endlich die Unternehmensspenden an Parteien verboten würden.“
Solche Bedingungen stellte Linken-Bundesgeschäftsführer Harald Wolf zunächst nicht. „Wir freuen uns natürlich immer über Mehreinnahmen“, sagte Wolf der „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstagsausgabe). Aber man muss auch gucken, dass es sachlich gerechtfertigt ist.“ Notwendig sei jetzt eine „kritische Prüfung“ des Entwurfs der großen Koalition.
Die AfD lehnte das Vorhaben dagegen ab.
Der Gesetzesantrag ist nichts anderes als ein weiterer Versuch der etablierten Parteien, sich die Taschen mit Steuergeldern zu füllen“,
erklärte der AfD-Abgeordnete Albrecht Glaser. Wir lehnen eine Ausweitung der Parteienfinanzierung jenseits eines Kaufkraftausgleichs strikt ab.“
(afp/mcd)
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