Neutralitätspflicht an Schulen aufheben: Berliner Grüne wollen muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch

„Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen gibt“, sagte die ehemalige Landeschefin der Grünen, Bettina Jarasch. Bildung müsse neutral sein, das lasse sich jedoch nicht an Kleidungsvorschriften festmachen, argumentiere die Partei.
Epoch Times4. Dezember 2017

Die Berliner Grünen haben viel zu tun. Es gebe viele Themen, an denen gearbeitet werden könne, sagte Landeschef Werner Graf auf dem Landesparteitag in Berlin.

Nun wollen die Mitglieder der Partei ein Konzept für „die erfolgreiche Integration von Zuwanderern“ entwickeln.

Wie aus einem Bericht der „WELT“ hervorgeht, wollen sie sich dabei um eine bessere Anerkennung von Qualifikationen kümmern, Integrationskurse überarbeiten, und sie wollen dafür sorgen, dass Kinder schneller in Kitas und reguläre Schulklassen aufgenommen werden. Hinzu komme eine Unterstützung von Sportvereinen und die bessere Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen.

So steht es zumindest in einem Antrag, der auf dem Landesparteitag einstimmig angenommen wurde.

Außerdem soll muslimischen Lehrerinnen erlaubt werden, in der Schule Kopftuch zu tragen. Die Bildung müsse neutral sein, das lasse sich jedoch nicht an Kleidungsvorschriften festmachen, argumentiere die Partei.

„Ich möchte, dass es Lehrerinnen mit Kopftuch an Berliner Schulen gibt“, sagte die ehemalige Landeschefin Bettina Jarasch. „Was wir brauchen, sind Regelungen, die religiöse Manipulation wirksam ahnden, anstatt einen Kulturkampf um das Kopftuch zu führen.“ 

Laut dem Neutralitätsgesetz ist es Lehrern in Deutschland verboten, religiöse Symbole im Unterricht zu tragen. Zuletzt hatten mehrere muslimische Kopftuchträgerinnen, die als Lehrer abgelehnt worden waren, auf dem Klageweg Entschädigungen erstritten. (mcd)

Siehe auch:

Berlin: Bischof Dröge für Reform des Neutralitätsgesetzes – Tragen eines Kreuzes oder Kopftuchs gehört zur Religionsfreiheit

Berlin: Ausschluss vom Grundschulunterricht für Lehrerin mit Kopftuch ist unzulässig – 8680 Euro Strafe wegen Benachteiligung

Keine Anstellung wegen Kopftuch: Klage auf Schmerzensgeld muslimischer Lehrerin abgewiesen 



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