Krankenhausgesellschaft will Aufhebung der Impfpflicht in der Pflege
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat eine Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefordert. „Sie weiterzuführen, ist nach jetzigen Erkenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar“, sagte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben).
„Wir haben uns für die einrichtungsbezogene Impfpflicht ausgesprochen, weil wir in der Delta-Welle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen sind.“ Mit der Omikron-Variante sei diese Erwartung „hinfällig geworden“, so Neumeyer. Die Impfung diene nur noch dem Selbstschutz.
Auch der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, sagte: „Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein ist der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürfen und damit das Virus immer wieder auch in die Einrichtungen tragen.“
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht war im März in Kraft getreten. Sie verpflichtet etwa Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime dazu, nicht geimpfte oder genesene Mitarbeiter zu melden. Hinzu kommen diejenigen, bei denen Zweifel an der Richtigkeit ihres Nachweises oder des medizinischen Attestes besteht. (afp/mf)
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