Kritik an von der Leyen: Merz verteidigt Karlsruher EZB-Urteil

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich vergangene Woche erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt. Kritik kam aus vielen Lagern - vor allem von Ursula von der Leyen. Friedrich Merz sieht das ganz anders.
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Friedrich Merz.Foto: MARIUS BECKER/DPA/AFP via Getty Images
Epoch Times12. Mai 2020

Ex-Unionsfraktionschef Friedrich Merz hat das umstrittene Karlsruher Urteil zur Europäischen Zentralbank verteidigt und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen für ihre Reaktion darauf kritisiert.

„Der Satz aus der EU-Kommission, dass nämlich europäisches Recht immer Vorrang hat vor nationalem Recht, ist in dieser apodiktischen Form einfach unzutreffend“, sagte der CDU-Politiker den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Solange die Mitgliedstaaten die wesentlichen Träger des europäischen Staatenverbundes seien, hätten die nationalen Verfassungsgerichte das Recht und die Pflicht, „das Handeln der Organe und Institutionen ihres jeweiligen Mitgliedstaates an den Maßstäben des nationalen Verfassungsrechts zu überprüfen“, sagte Merz. Dazu gehöre auch deren Handeln im Rahmen der europäischen Institutionen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche die milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB beanstandet und sich damit erstmals gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestellt.

Von der Leyen will Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland prüfen

Von der Leyen kündigte daraufhin an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zu prüfen. Sie betonte, dass die Währungspolitik ausschließlich Zuständigkeit der EU sei. Außerdem habe EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht und Urteile des EuGH seien für alle nationalen Gerichte bindend.

Merz sagte den Zeitungen, der Konflikt zwischen Verfassungsgericht und EuGH reiche viel tiefer, als es auf den ersten Blick scheine. „Es geht um die Frage, ob der Europäische Gerichtshof auch dort ein Letztentscheidungsrecht hat, wo Kompetenzen nur gemeinsam von europäischen und nationalen Institutionen der Mitgliedstaaten ausgeübt werden können.“

Dies sei in der Währungspolitik der Fall. „Denn es gibt mit den Notenbanken der Mitgliedstaaten ja gerade diese nationalen Institutionen, die an europäisches Recht und an das Recht ihrer Herkunftsländer gebunden sind“, sagte Merz.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wäge dies sorgfältig ab. „Sie bindet nicht die EZB als Ganzes, sehr wohl aber die Deutsche Bundesbank als Teil des Systems der Europäischen Zentralbanken.“ (dpa)



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