Kubicki: Mit jedem Tag sinkt die Wahrscheinlichkeit auf eine Wahlrechtsreform

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) drängt zur Eile. Das neue Gesetz zur Wahlrechtsreform muss bis zum 24. März stehen, sagte der FDP-Politiker am Mittwoch. Ansonsten sei das Vorhaben vorerst gekippt. Schuld trage dann vor allem die Union.
Titelbild
Wolfgang Kubicki.Foto: Stuart Franklin/Getty Images
Epoch Times29. Januar 2020

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat die Parteien vor einem Scheitern der Wahlrechtsreform gewarnt und den 24. März als rote Linie genannt.

„Mit jedem weiteren Tag sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass eine Wahlrechtsreform noch gelingt“, sagte Kubicki der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ vom Mittwoch. Das neue Gesetz müsse „spätestens am 24. März im Bundesgesetzblatt stehen“, sonst habe die Reform vor der nächsten Bundestagswahl keine Chance mehr.

Kubicki wies darauf hin, dass die FDP, die Linken und die Grünen vor einiger Zeit einen Vorschlag unterbreitet hätten. „Sollte eine Einigung nicht mehr gelingen, dann haben das vor allem CDU und CSU zu verantworten“, kritisierte er.

Die Parteien im Bundestag diskutieren derzeit über eine Wahlrechtsreform, mit der die Zahl der Bundestagsabgeordneten begrenzt werden soll. Dafür haben FDP, Linke und Grüne eine Reduzierung der Zahl der Wahlkreise vorgeschlagen.

Gespräche sind vorerst blockiert

Da die CDU besonders viele direkt gewählte Abgeordnete in den Bundestag entsendet, wäre sie besonders betroffen, wenn es weniger Wahlkreise gäbe. Die Gespräche der Fraktionen über die Reform sind derzeit blockiert.

Eine rasche Einigung zur Wahlrechtsreform hatte kürzlich jedoch auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angemahnt. Hintergrund der Debatte ist die Größe des derzeitigen Bundestags, dem 709 Abgeordnete angehören. Gesetzlich vorgesehen sind 598 Parlamentarier.

Grund für den übergroßen Bundestag sind Überhang- und Ausgleichsmandate. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Bundestag bringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis eigentlich zustehen würden.

Damit die Überhangmandate das Zweitstimmenergebnis nicht verzerren, bekommen die anderen Parteien dafür Ausgleichsmandate. Eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise würde diesen Effekt dämpfen. (afp)



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