UPDATE +++ Kurzarbeits-Gesetz wurde im Eiltempo einstimmig verabschiedet – Bundesrat stimmt zu

Das Gesetz zur Vereinfachung von Kurzarbeit wurde von Bundestag und Bundesrat im Eiltempo verabschiedet. Es kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.
Titelbild
Deutscher Bundestag.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times13. März 2020

Update 12: 15 Uhr: Bundesrat stimmt zu

Nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat im Eilverfahren das neue Kurzarbeitergeld gebilligt, mit dem die Folgen der Corona-Pandemie abgefedert werden sollen. Die Neuregelung soll Kurzarbeit bereits dann ermöglichen, wenn zehn Prozent der Belegschaft betroffen sind – bisher galt dafür ein Drittel. Den Unternehmen sollen dafür die Sozialversicherungsbeiträge voll erstattet werden.

Außerdem wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer ermöglicht. Das Eilverfahren zeige, dass der Föderalismus auch in der Corona-Krise funktioniere, sagte die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) vor der Länderkammer.

UPDATE 10:30 Uhr  Gesetz einstimmig beschlossen

Der Bundestag hat am Freitag im Schnellverfahren einstimmig die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes beschlossen. Damit sollen Arbeitnehmer und Unternehmen besser vor den wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus geschützt werden. Noch im Laufe des Tages soll auch der Bundesrat die Neuregelung billigen, die danach zeitnah in Kraft treten kann.

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird das Gesetz, welches wegen der Coronavirus-Krise die Hürden für Kurzarbeit massiv senkt, voraussichtlich noch an diesem Freitag unterschreiben. Dieses Verfahren sei verabredet, berichten die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf Koalitionskreise. Das Gesetz, welches Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) erlaubt, die Kurzarbeit befristet bis Ende 2021 per Verordnung massiv auszuweiten, soll an diesem Freitag innerhalb von wenigen Stunden von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Dies habe es so noch nie gegeben, hieß es in Kreisen von Union und SPD. Das Arbeitsministerium will nun rasch die noch erforderliche Verordnung vorlegen. Anvisiert werde, dass die Regelungen zur erweiterten Kurzarbeit spätestens ab dem 1. April genutzt werden können. „Angesichts der durch die Verbreitung des Coronavirus bereits bestehenden Krisensituation, die auch zunehmend Auswirkungen auf Wirtschaft und Beschäftigung hat, sollen die Möglichkeiten für Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld schnellstmöglich zur Verfügung stehen“, heißt es in dem Gesetzentwurf, über den die Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichten. (dts)



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