Länder: Spahns Corona-Gesetz würde Gesundheitsministerium ermächtigen die Verfassung auszuhebeln

Die Eingriffsrechte, zu denen das Bundesgesundheitsministerium mit dem Gesetzesvorschlag von Jens Spahn vom 23. März ermächtigt würde, gehen vielen Landespolitikern zu weit. Mit ihnen würde auch das normale Gesetzgebungsverfahren aus minderen Anlässen übergangen werden können.
Epoch Times23. März 2020

Die von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Reform des Infektionsschutzgesetzes stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken in den Bundesländern. Mehrere Landesjustizminister von SPD, Grünen und FDP wollten die Neuregelungen daher zeitlich befristen, damit sie nach der aktuellen Ausnahmelage noch einmal in Ruhe bewertet werden könnten, berichtet das „Handelsblatt“ (Dienstagsausgabe) unter Berufung auf eigene Informationen.

Ihre Sorge sei, dass ein Bundesministerium ermächtigt werde, per Verwaltungsakt und ohne Zustimmung des Bundesrats in eine Reihe von Grundrechten einzugreifen.

Als Beispiele würden die Möglichkeiten genannt, Güter zu beschlagnahmen, die Produktion in Fabriken umzustellen oder medizinisches Personal zwangsweise zu versetzen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Länderkreise.

Grippe könnte für Ausrufung einer epidemischen Lage reichen

Bedenklich sei außerdem die geplante Befugnis für das Gesundheitsministerium, im Krisenfall für alle Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes Ausnahmen festzulegen – was weiteren Änderungen ohne Gesetzgebungsverfahren Tür und Tor öffnen könnte. Die Formulierung, wann die Bundesregierung eine „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ erklären könne, sei zu vage, hieß es. Unter den aktuellen Wortlaut könnte im Zweifel auch die jährliche Grippewelle fallen, so Spahns Kritiker in den Landesjustizministerien. (dts)



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