Lauterbach: „Die Legalisierung von Cannabis: sie kommt doch“ – aber mit Abstrichen

Um 11:30 Uhr stellen die Minister Karl Lauterbach und Cem Özdemir die mit Spannung erwarteten überarbeiteten Pläne zur Cannabis-Legalisierung vor. 
Titelbild
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. (Archivbild).Foto: Matthias Kehrein/Epoch Times
Von 12. April 2023

Auf Twitter verkündete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 11. April: „Die Legalisierung von Cannabis: sie kommt doch!“ In einer Pressekonferenz sollen heute, 12. April, ab 11:30 Uhr die konkreten Eckpunkte vorgestellt werden.

Sowohl für Verbraucher als auch die Cannabis-Wirtschaft, die seit Langem auf einen Boom durch eine mögliche Legalisierung in Deutschland hofft, könnten die Cannabis-Pläne allerdings für eine herbe Enttäuschung sorgen. Denn die Ampel musste bei ihrem Vorhaben einige Male den Rotstift ansetzen.

Für den generellen freien Verkauf von Cannabis gibt es kein grünes Licht von der EU. In ihrem Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP noch verabredet, die „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen.

Aber die Materie ist rechtlich schwierig: Von Anfang an gab es Bedenken, dass das Ampelvorhaben an internationalem und EU-Recht scheitern könnte. So haben sich die Staaten des Schengen-Raums beispielsweise im „Schengener Durchführungsübereinkommen“ dazu verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

Zwar hatte Lauterbach Mitte März geäußert, er habe von der EU-Kommission sehr gute Rückmeldungen zu dem Vorhaben bekommen, aber auch der SPD-Parteivorstand kam kürzlich zu dem Schluss: „Eine umfassende Legalisierung ist aus europarechtlichen Gründen offensichtlich kurzfristig nicht umsetzbar.“

Was bislang durchgesickert ist

  • Statt der geplanten 30 Gramm „Genusscanabix“ sollen 25 Gramm zum Eigenkonsum straffrei sein.
  • „Drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person“ sollen im Eigenanbau erlaubt sein.
  • Die Droge sollte ursprünglich in Cannabis-Shops („lizenzierte Fachgeschäfte“) oder eventuell auch Apotheken legal ab einem Alter von 18 Jahren gekauft werden können. Das war der Kern der Legalisierungspläne der Ampel. Doch dieses Vorhaben wird nun wahrscheinlich fallengelassen und damit auch der Plan, eine „staatlich kontrollierte Lieferkette“ vom Anbau über Lieferung bis zum Verkauf aufzubauen.
  • Eine Abgabe in lizenzierten Geschäften ist verschiedenen Berichten zufolge nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten geplant. Da würde sich allerdings die Frage stellen, wie Cannabis-Tourismus innerhalb Deutschlands unterbunden werden soll.
  • Eine Art Zwischenschritt zum freien Verkauf könnten sogenannte Cannabis-Social-Clubs darstellen. Dafür hatte sich auch der SPD-Vorstand ausgesprochen. In solchen Vereinen könnten sich Mitglieder mit Cannabis-Produkten aus eigenem Anbau versorgen. Nach dpa-Informationen könnten dort maximal 25 Gramm auf einmal und höchstens 50 Gramm pro Monat an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Nicht-Mitglieder können kein Cannabis bekommen.

Livestream der Pressekonferenz von Phoenix:

(Mit Material von dpa)



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