Lauterbach: „Durch das Infektionsschutzgesetz wurde die Maskenpflicht gerettet“

Der Hausmeister des Neuen Gymnasiums in Oldenburg klebt ein Schild mit der Aufschrift «Maske auf nicht vergessen!» an die Glasscheibe einer Zwischentür.
Hinweisschild "Maske auf nicht vergessen!" Symbolbild.Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa
Epoch Times21. März 2022


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die ab Sonntag gültigen Lockerungen der Corona-Maßnahmen erneut verteidigt. „Da sich die Menschen in der Omikron-Welle durch Masken und inzwischen auch durch Impfungen selber schützen können, darf man die Freiheit anderer nicht mehr so stark einschränken wie zuvor“, sagte Lauterbach dem „Tagesspiegel“ (Montagsausgabe).

Zugleich räumte er ein, dass es sich bei den Lockerungen „um eine juristische, nicht um eine pandemische Einschätzung“ handele. „Natürlich ist es aus medizinischer Sicht traurig und bitter, wenn Menschen schwer erkranken oder sterben. Ich versuche das zu verhindern, wo ich kann“, sagte Lauterbach. „Aber das hat rechtliche Grenzen.“

Lauterbach wies darauf hin, dass die Maskenpflicht vielerorts weiterhin gelte, weil die meisten Bundesländer die Übergangszeit bis zum 2. April nutzten. „Und für die Zeit danach haben sie die Möglichkeit, neue Regeln auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes zu wählen“, sagte er weiter. „Somit ist es genau umgekehrt, wie es nach außen wirkt: Durch das Infektionsschutzgesetz wurde die Maskenpflicht gerettet.“

Lauterbach schloss darüber hinaus Leistungskürzungen bei der medizinischen Versorgung der Bürger aus. „Ich habe mich festgelegt: Ich werde nichts streichen“, sagte er der Zeitung vor dem Hintergrund der in dieser Woche anstehenden Haushaltsberatungen.

Wie die Mittel – Schätzungen zufolge fehlen den gesetzlichen Krankenkassen im nächsten Jahr mindestens 16 Milliarden Euro – stattdessen finanziert werden könnten, ließ der Minister offen: Er sei dazu „im Gespräch“ mit Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). „Dass wir uns in einer schwierigen Situation befinden, ist klar“, sagte Lauterbach dem „Tagesspiegel“.

Ab Sonntag gilt bundesweit ein sogenannter Basisschutz, der im Kern eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und für Einrichtungen mit vulnerablen Menschen vorsieht. Schärfere Maßnahmen dürfen die Länder für sogenannte Hotspots anordnen. Übergangsweise dürfen die Länder aber die bisherigen Regeln noch bis zum 2. April in Kraft lassen. (afp/dl)



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