Lauterbach für Quarantäne-Ende mit Test nach sieben Tagen

Um wichtige gesellschaftliche Bereiche durch die Ausbreitung der Omikron-Variante nicht lahmzulegen, will der Gesundheitsminister offenbar Erleichterungen bei den Quarantäne-Regeln.
Titelbild
Ordner mit der Aufschrift "Quarantäneende" stehen in einem Gesundheitsamt.Foto: Marijan Murat/dpa/dpa
Epoch Times5. Januar 2022

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat mögliche Änderungen bei Quarantäneregeln angesichts der Ausbreitung der neuen Corona-Variante Omikron konkretisiert.

Der SPD-Politiker stellte dazu den Ländern am Mittwoch ein Konzept vor, das sein Ministerium zusammen mit dem Robert Koch-Institut (RKI) als Grundlage erarbeitet hat. Das Papier liegt der Deutschen Presse-Agentur vor, zuvor hatten die „Bild“-Zeitung und der „Spiegel“ darüber berichtet.

Für die allgemeine Bevölkerung soll demnach gelten, dass man nach sieben Tagen aus einer Quarantäne nach Kontakt zu Infizierten oder aus einer Isolation wegen einer eigenen Infektion heraus kann. Bedingung ist aber ein anschließender negativer PCR-Test oder ein „hochwertiger“ Antigen-Schnelltest. Nach zehn Tagen soll die Absonderung auch ohne Test enden.

Für Beschäftigte der kritischen Infrastruktur etwa auch in Kliniken und Pflegeheimen soll gelten: Kontaktpersonen können nach fünf Tagen mit obligatorischem PCR-Test aus der Quarantäne heraus, Erkrankte nach sieben Tagen ebenfalls nur mit PCR-Test aus der Isolation. Generelle Bedingung soll demnach zusätzlich sein, dass man zuvor mindestens 48 Stunden frei von Krankheitssymptomen war.

Kinder, die in Schulen oder Horten als Kontaktpersonen eingestuft werden, sollen sich nach fünf Tagen mit anschließendem PCR-Test oder hochwertigem Antigentest „freitesten“ können. Dabei wird darauf hingewiesen, dass in Schulen Schutzmasken empfohlen werden.

Der Vorschlag sieht außerdem Ausnahmen von der Quarantäne als Kontaktperson vor: unter anderem für „Geboosterte“ mit einer Karenzzeit von sieben Tagen nach der dritten Impfung – und „frisch“ Doppelt-Geimpfte, deren zweite Spritze weniger als zwei Monate zurückliegt. Für sie soll die Ausnahme nach einer Karenzzeit von 14 Tagen nach der letzten Impfung greifen.

Die bisherige Unterscheidung zwischen schon dominierenden Virusformen und neuen „besorgniserregenden“ Varianten soll entfallen – bisher gab es etwa für Omikron strengere Vorgaben. (dpa/oz)



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