Leutheusser-Schnarrenberger warnt vor Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

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Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times8. April 2014

Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gewarnt, in Deutschland ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einzuführen. „Die Überwachungsfreunde sollten nicht wieder behaupten, sie hätten gewonnen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger der „Welt“. „Es ist Zeit für eine neue Ehrlichkeit im Umgang mit der anlasslosen Überwachung.“

Jetzt habe die Politik die Chance zu zeigen, dass die massenhafte Ausspähung von Millionen unbescholtener Bürger beendet werden könne, so die ehemalige Justizministerin: „Die Vorratsdatenspeicherung gehört in die Geschichtsbücher.“ Die Situation in Deutschland habe sich auch durch die Massenüberwachung der NSA geändert, sagte die FDP-Politikerin. „Jetzt muss Schluss sein mit der gesetzlich verordneten Massenspeicherung von Telekommunikationsdaten, zu denen die NSA in Amerika problemlos Zugang haben. Die Bürger sind nicht potentielle Terroristen.“ Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), verteidigte seinerseits die Einigung im schwarz-roten Koalitionsvertrag zur Vorratsdatenspeicherung: „Die Entscheidung des EuGH hat an der Notwendigkeit der Mindestspeicherfrist nichts geändert“, sagte der Innenexperte. Allerdings müsse sich jede innerstaatliche Neuregelung an die Vorgaben der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des EuGH halten. „Die Reduzierung der Speicherfrist auf nur drei Monate ist bereits beschlossene Sache und im Kern geht es jetzt noch um die Klärung der Frage, für die Abwehr und Aufklärung welcher Straftaten die Daten genutzt werden dürfen.“ Für den stellvertretenden FDP-Chef Wolfgang Kubicki ist das Urteil des EuGH „ein eindeutiger Sieg des Rechtsstaats“. Der Gerichtshof strafe mit seinem Urteil all jene ab, „die die Freiheitsrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger mit diffusen Ängsten vor Kriminalität oder Terror einschränken wollten“, sagte Kubicki am Dienstag. Der EuGH hatte die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für ungültig erklärt. Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne einen Verdacht auf Straftaten sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Stattdessen müsse die verdachtlose Speicherung von Verbindungsdaten von Telefonaten und E-Mails künftig „auf das absolut Notwendige beschränkt“ werden, urteilten die Richter.

(dts Nachrichtenagentur)



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