Lockdown in Gütersloh: Fünf-Punkte-Plan – Laschet warnt vor Stigmatisierung – Polizei soll Quarantäne durchsetzen

Nach dem Corona-Ausbruch beim Fleischverarbeiter Tönnies schränken die Behörden das öffentliche Leben im Kreis Gütersloh nun doch wieder massiv ein.
Epoch Times23. Juni 2020

„Wir werden erstmals in Deutschland einen ganzen Kreis auf die Maßnahmen zurückführen, wie sie vor Wochen gegolten haben“, sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) am Dienstagvormittag auf einer Pressekonferenz in Düsseldorf. Man werde für den gesamten Kreis einen „Lockdown“ verfügen.

Bei dem Infektionsgeschehen in Gütersloh handelt es sich um das „bisher größte einzelne Infektionsgeschehen“ in NRW und ganz Deutschland. Durch die Streuung der Orte, in der die Belegschaft wohnen, sei das Risiko zur Infektionsverbreitung besonders hoch.

Aus diesem Grund sahen Experten unverzügliches Handeln geboten. Nachdem zunächst für 7.000 Tönnies-Mitarbeiter eine Pretest-Quarantäne, also eine Quarantäne, ohne dass eine Testung auf SARS-CoV-2 überhaupt durchgeführt wurde, angeordnet worden waren, greifen die weiteren Maßnahmen nun auf die gesamte Bevölkerung in Gütersloh.

In der ersten Stufe des Lockdowns wurden bereits am 17. Juni für 50.000 Kinder Schulen und Kitas geschlossen. Drei Einsatzhundertschaften der Polizei werden zusätzlich in Region geschickt, damit die angeordnete Quarantäne auch umgesetzt wird. „Es reicht nicht, wenn jemand in Quarantäne ist, ihm einmal pro Tag ein Essenspaket zu bringen“, sagte Laschet. Insoweit bedürfe es umfassender ehrenamtlicher Hilfe, wie durch das Deutsche Rote Kreuz und Malteser.

Fünf-Punkte-Plan

1. Lockdown in Gütersloh. Es werden erneut Kontaktbeschränkungen wie im März angeordnet. Man darf sich im eigenen Wohnraum nur noch mit Angehörigen der Familie und des Haushaltsverbundes aufhalten. Im öffentlichen Bereich darf man sich mit den Personen des eigenen Hausstands oder zwei weiteren Personen bewegen.

Sportaktivitäten in geschlossenen Räumen werden verboten, Fitness-Studios müssen schließen. Indoorspielplätze, Wellnessbereiche werden ebenfalls geschlossen. Auch Picknick und Grillen im öffentlichen Raum sind untersagt. Darüber hinaus gilt die Schließung auch für Theken und Bars. Reisebusfahrten werden untersagt. Gastronomie darf weiterhin geöffnet bleiben, aber nur für Personen eines Hausstandes. Ausstellungen und Museen müssen wieder schließen

2. Die Quarantäne wird mit polizeilicher Unterstützung unter notfalls mit Zwang durchgesetzt. Kontaktnachverfolgung soll es durch mobile Teams geben. Dolmetscher für Polnisch, Rumänisch und Bulgarisch sollen dafür sorgen, dass alle Bürger entsprechend über die Maßnahmen informiert werden.

3. Die Tests auf SARS-CoV-2 sollen auf alle Alten- und Pflegeheime ausgedehnt werden. Zudem haben alle Bürgerinnen und Bürger aus Gütersloh die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Insoweit soll eine repräsentative Testung der Bevölkerung vorgenommen werden. Alle Mitarbeiter der Fleischindustrie sollen ebenfalls getestet werden.

4. In gemeinsamen Gesprächen mit den Industrie- und Handelskammern soll geklärt werden, welche Unternehmen Subunternehmen beschäftigen, deren Mitarbeiter überwiegend in Gemeinschaftsunterkünften leben. Auch diese sollen prophylaktisch getestet werden.

5. Um die medizinische Versorgung zu sichern, werden Krankenhausplätze auch in benachbarten Kreisen für den Fall erhöhter intensivmedizinischer Maßnahmen bereitgestellt.

Einschränkungen bis Ende Juni

Die Maßnahmen sind zunächst bis zum 30. Juni begrenzt. Wenn das Infektionsgeschehen zurückgehe, würden die Grundrechtseinschränkungen schnellstmöglich wieder aufgehoben werden.

Die Maßnahmen gelten in erster Linie dem Zweck, sich einen Überblick über das Infektionsgeschehen zu machen. Wenn das Infektionsgeschehen dabei bleibe, dass Nicht-Tönnies-Mitarbeiter negativ getestet werden, könnten die Maßnahmen aufgehoben werden.

Mit den derzeitigen Maßnahmen gehe man einen Schritt weiter als bisher, „weil Vorsicht geboten ist“. Bislang sind lediglich 24 Infizierte außerhalb der Tönnies-Belegschaft bekannt – was einen Lockdown nicht rechtfertigen würde, da die festgelegte Grenze von 50 auf 100.000 Einwohner nicht erreicht ist.

Kein Reiseverbot zu Sommerferienbeginn

Für Verwirrung auf der Pressekonferenz sorgte die Aussage, dass es ein Reiseverbot für die betroffenen Bürger in Gütersloh nicht geben werde. Zu keiner Zeit wäre ein Ausreiseverbot erteilt worden, sagte Laschet. Man könne nur dringend appellieren, dass die Bürger jetzt im Kreis bleiben und das Kontaktverbot einhalten.

In NRW beginnen am Freitag die Sommerferien. Auf die Frage, ob aufgrund des Lockdowns Reisen abgesagt werden müssten, wiederholte Laschet erneut: „Sie haben kein Ausreiseverbot.“

Rechtlich sei die Lage wie folgt: Die Kontaktverbote und Lockdownmaßnahmen würden sich auf den Kreis, in dem er ausgesprochen wurde, beziehen. Andere Orte würden davon nicht berührt. Auch wer eigentlich im Kreis lebt, sich aber nicht dort aufhält, sei nicht von diesen Maßnahmen betroffen.

Insoweit warnte Laschet davor, die Gütersloher Urlauber jetzt zu stigmatisieren. Es könne nicht sein, dass die Einwohner jetzt unter Generalverdacht stehen würden und man ihnen pauschal den Urlaubsaufenthalt verwehre.

Von 6.140 Mitarbeitern des Fleischkonzerns Tönnies wurden bislang 1.553 positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Hinzu kommen einige Personen aus dem familiären Umfeld. Kernfrage sei es herauszubekommen, wie viele Menschen unabhängig von den Tönnies-Mitarbeitern infiziert seien. (dts/dpa/sua)



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