Maghreb-Staaten und Georgien sollen zu sicheren Herkunftstaaten erklärt werden – Grüne blockieren

Die Grünen blockieren: Sie verweisen auf die Verfolgung von Journalisten und Minderheiten wie Homosexuellen in den Maghreb-Ländern und wollen die Länder nicht als sichere Herkunftsstaaten ausweisen lassen.
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Die Maghreb-Staaten sollen auch zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.Foto: iStock
Epoch Times21. September 2018

Die von der Bundesregierung geplante Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten war am 21. September 2018 Thema im Bundesrat. In die Liste dieser Länder will die Bundesregierung auch die nordafrikanischen Maghreb-Staaten und Georgien aufnehmen.

In der Länderkammer ist eine Mehrheit bislang nicht in Sicht, weil die Grünen zum größten Teil nicht mitziehen wollen. Eine Entscheidung stand am Freitag in der Länderkammer noch nicht an, kurzerhand wurde sogar auf die angekündigte Debatte verzichtet.

Asylanträge aussichtslos

In den 1990er Jahren wurden die beiden afrikanischen Länder Ghana und Senegal auf die Liste gesetzt. Seit 2014 kamen die Balkanländer Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina sowie Kosovo, Albanien und Montenegro hinzu. Das Signal an die Bewohner dieser Länder soll sein, dass es sich nicht lohnt, nach Deutschland zu kommen, da ihre Asylanträge so gut wie aussichtslos sind.

Die Begründung sind ebenfalls die schlechten Chancen der Asylbewerber aus diesen Ländern auf Asyl. Im vergangenen Jahr hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 15.000 Asylanträge von Staatsangehörigen der drei nordafrikanischen Länder Tunesien, Algerien und Marokko sowie Georgiens entschieden.

Die Anerkennungsquote für Algerien lag 2017 bei nur 2,0 Prozent, für Georgien bei 0,6 Prozent, für Marokko bei 4,1 Prozent und für Tunesien bei 2,7 Prozent.

Bewerber aus den betroffenen Ländern können sich nach den Worten von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) „prinzipiell“ nicht auf das Asylrecht berufen. Es wird angenommen, dass sie in ihrem Herkunftsland nicht verfolgt werden. Ihre Asylanträge sollen so schneller bearbeitet und die Bewerber nach einer Ablehnung rascher abgeschoben werden können.

In jedem Asylverfahren soll es weiterhin eine persönliche Anhörung geben. Dabei kann der Antragsteller seine persönliche Lage schildern und seinen Anspruch auf Asyl geltend machen. Kritiker befürchten jedoch, dass die einzelnen Schicksale der Antragsteller nicht mehr ausreichend geprüft werden, wenn ihr Heimatland einmal auf der Liste der sicheren Herkunftsstaaten steht.

Eine Abschiebung ist nicht unbedingt einfacher

Nicht unbedingt, weil auch die Mitarbeit des Herkunftslands erforderlich ist. Das Bundesinnenministerium bezeichnete die Rückführungen in die Maghreb-Staaten in der Vergangenheit als „besonders schwierig“. Hintergrund ist, dass die dortigen Regierungen oft keinen großen Wert darauf legen, ihre Staatsbürger aus Deutschland zurückzunehmen.

Noch 2015 konnten gerade einmal 57 Algerier in ihre Heimat abgeschoben werden. Die Lage hat sich aber gebessert: Im Januar meldete das Bundesinnenministerium jedoch 450 Abschiebungen nach Algerien im Jahr 2017.

Wie sind die Chancen für den Gesetzentwurf?

Das ist ungewiss. Das Bundeskabinett verabschiedete die Vorlage im Juli, im Bundestag dürfte sie eine Mehrheit finden – nicht unbedingt allerdings im Bundesrat, wo die Grünen schon einmal eine frühere Vorlage blockiert hatten. Die Grünen verweisen auf die Verfolgung von Journalisten und Minderheiten wie Homosexuellen in den Maghreb-Ländern.

Die von den Grünen geführte Landesregierung in Baden-Württemberg könnte sich eine Zustimmung gleichwohl vorstellen. Damit dürften nach derzeitiger Zusammensetzung des Bundesrates 34 der für eine Mehrheit erforderlichen 35 Stimmen erreicht werden.

Zu dieser Mehrheit gehört aber auch die CSU-Alleinregierung in Bayern, die bei der Landtagswahl am 14. Oktober ihre Mehrheit verlieren könnte. Veränderungen könnte es nach der Landtagswahl Ende Oktober allerdings auch im derzeit schwarz-grün regierten Hessen geben.

Der Gesetzentwurf zu den sicheren Herkunftsstaaten wird im Bundestag erst im November beraten – wie es dann mit den Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat aussieht, ist noch offen.

(afp)



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